Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Die Springbrunnen im Brentanopark wieder sprudeln lassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4351 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 28.08.2023 Betreff: Die Springbrunnen im Brentanopark wieder sprudeln lassen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zügig begonnen werden, um sicherzustellen, dass die Springbrunnen an heißen Sommertagen wieder sprudeln und Kühlung für Parkbesucherinnen und Parkbesucher bringen. Begründung: Die Informationen aus dem Grünflächenamt sind ernüchternd: Obwohl bekannt war, dass die Brunnen starke Mängel haben, sodass bereits im letzten Jahr der Betrieb erst gegen Ende begonnen wurde, war an einen Sommerbetrieb 2023 wegen schwerwiegender Defekte bei Technik, Leitungen und den Brunnen selbst nicht zu denken. Angesichts der Komplexität der Reparaturen, u. a. wegen Denkmalschutz, sollte der Magistrat zeitnah eine entsprechende Koordination zwischen den beteiligten Ämtern herbeiführen und die notwendigen Instandsetzungsarbeiten in die Wege leiten. Angesichts der Temperaturen und heißen Sommertage wären laufende Springbrunnen hoch willkommen bei Parkbesucherinnen und Parkbesuchern, um einen kühleren Ort im Stadtteil aufsuchen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2459 Antrag vom 08.04.2024, OF 387/7 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 107 Aktenzeichen: 67-0

Reparatur der Springbrunnenanlage im Brentanopark

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 505/7 Betreff: Reparatur der Springbrunnenanlage im Brentanopark Vorgang: OM 4351/23 OBR 7; ST 2459/23 Anregung an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der Springbrunnenanlage im Brentano- Park und die Zeitplanung für deren Reparatur zu informieren. Begründung: In der o.g. ST vom 18.12.2023 heißt es, dass "der Magistrat einen Fachgutachter mit der Abschätzung der notwendigen fachtechnischen Maßnahmen betrauen" wird. Dies sollte nach mehr als einem Jahr wohl geschehen sein, so dass nunmehr eine Einschätzung vorliegen sollte, wie groß die Schäden und damit der Aufwand der Reparatur sind und mit welchem Zeithorizont für die Instandsetzung der Springbrunnenanlage zu rechnen ist. Diese Informationen sollten dem Ortsbeirat zeitnah zukommen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4351 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2459 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4