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Reflexion

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Geh- und Radweg der Kennedyallee stadteinwärts II

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2013, OF 507/5 Betreff: Geh- und Radweg der Kennedyallee stadteinwärts II Der Magistrat wird aufgefordert, den gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße in folgenden Punkten zu verbessern 1. Zwischen Thorwaldsenstraße und Rubensstraße wird der ca. 3,00m breite Geh-und Radweg wirksam und nachhaltig von illegalen Parken freigehalten. 2. Zwischen Rubensstraße und Tischbeinstraße wird der Radweg statt direkt an der Straße wie im vorhergehenden Abschnitt hinter den senkrecht parkenden Autos geführt. Das Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg ist wirksam zu verhindern. 3. Weiträumig vor der Einmündung Tischbeinstraße wird der Radweg zur Fahrbahn verschwenkt. Begründung: Zu 1. Es ist immer wieder zu beobachten, dass hier außerhalb der Senkrechtparkplätze zusätzlich auf dem 3,00m breiten Geh- und Radweg geparkt wird. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Es handelt sich um einen Schulweg, der von Schülern der benachbarten Schulen mit dem Rad oder zu Fuß benutzt wird. Zu 2. Der in diesem Bereich direkt an der Straße geführte Radweg ist mit 1,40m recht schmal. Wenn die rechts davon parkenden Kfz. Nicht exakt parken bzw. ausparken, wird der Radverkehr behindert Zu 3. Der von der Kennedyallee in die Tischbeinstraße abbiegende Kfz-Verkehr muss frühzeitig die vorfahrtsberechtigten geradeaus fahrenden Radler wahrnehmen können. Daher ist zur Gewährleistung der Sichtbeziehung der Radweg in ausreichendem Abstand von der Tischbeinstraße an den Fahrbahnrand zu verschwenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.04.2013, OF 588/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2156 2013 1. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 588/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Poller" und "Drängelgitter" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts Teil II

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2013, OF 588/5 Betreff: Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts Teil II Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit auf dem Geh- und Radweg zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße in folgenden Punkten zu verbessern 1. Zwischen Thorwaldsenstraße und Rubensstraße werden die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt und zum Geh-und Radweg hin durch geeignete Maßnahmen (Poller, Drängelgitter) von illegalem Parken freigehalten. Außerdem werden an den Grundstückseinfahrten Poller gesetzt, um das illegale Parken in zweiter Reihe zu verhindern. 2. Zwischen Rubensstraße und Tischbeinstraße wird der Radweg statt wie bisher direkt an der Straße ebenfalls neben dem Gehweg geführt. In diesem Bereich werden Senkrechtparkplätze eingerichtet, die zum Geh-und Radweg durch geeignete Maßnahmen (Poller, Drängelgitter) begrenzt werden. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird durch Poller an den Grundstückseinfahrten wirksam verhindert. 3. Kurzfristig ist vor der Hausnummer Kennedyallee 61 durch Aufstellen von Fahrradbügeln das Beparken des Gehweges zu unterbinden. 4. Vor der Einmündung Tischbeinstraße wird der Radweg rechtzeitig nach vorne zur Straße hin verschwenkt, um eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radfahrern sicherzustellen. Der Radweg ist durch Bordsteinaufsätze vor illegalem Beparken zu schützen. 5. Gegebenenfalls werden die Bügel zum Schutz der Baumscheiben entsprechend versetzt, um das Parken auf den Baumscheiben zu verhindern. Begründung: Zu 1. Es ist immer wieder zu beobachten, dass hier außerhalb der eingerichteten Parkplätze zusätzlich auf dem 3,00m breiten Geh- und Radweg geparkt wird. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Es handelt sich um einen Schulweg, der von Schülern der benachbarten Schulen mit dem Rad oder zu Fuß benutzt wird. Zu 2. Der in diesem Bereich direkt an der Straße geführte Radweg ist mit 1,40m sehr schmal. Wenn die rechts davon parkenden Kfz. nicht exakt parken bzw. ausparken, wird der Radverkehr gefährdet. Viele Radfahrer fühlen sich sehr unsicher, wenn sie direkt neben den Lkw fahren müssen. Daher soll der Radweg rechts von den parkenden Pkw geführt werden. Durch das Einführen des Senkrechtparkens werden zusätzliche legale Parkplätze gewonnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2013, OF 507/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2156 2013 1. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 588/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Poller" und "Drängelgitter" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2156 entstanden aus Vorlage: OF 588/5 vom 18.04.2013 Betreff: Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit auf dem Geh- und Radweg zwischen der Thorwaldsenstraße und der Tischbeinstraße in folgenden Punkten zu verbessern: 1. Zwischen Thorwaldsenstraße und Rubensstraße werden die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt und zum Geh- und Radweg hin durch geeignete Maßnahmen von illegalem Parken frei gehalten. Außerdem werden an den Grundstückseinfahrten Poller gesetzt, um das illegale Parken in zweiter Reihe zu verhindern. 2. Zwischen Rubensstraße und Tischbeinstraße wird der Radweg, statt wie bisher direkt an der Straße, ebenfalls neben dem Gehweg geführt. In diesem Bereich werden Senkrechtparkplätze eingerichtet, die zum Geh- und Radweg durch geeignete Maßnahmen begrenzt werden. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird durch Poller an den Grundstückseinfahrten wirksam verhindert. 3. Kurzfristig ist vor dem Haus Kennedyallee 61 durch Aufstellen von Fahrradbügeln das Beparken des Gehweges zu unterbinden. 4. Vor der Einmündung in die Tischbeinstraße wird der Radweg rechtzeitig nach vorne zur Straße hin verschwenkt, um eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radfahrern sicherzustellen. Der Radweg ist durch Bordsteinaufsätze vor illegalem Beparken zu schützen. 5. Gegebenenfalls werden die Bügel zum Schutz der Baumscheiben entsprechend versetzt, um das Parken auf den Baumscheiben zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Es ist immer wieder zu beobachten, dass hier außerhalb der eingerichteten Parkplätze zusätzlich auf dem drei Meter breiten Geh- und Radweg geparkt wird. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Es handelt sich um einen Schulweg, der von Schülern der benachbarten Schulen mit dem Rad oder zu Fuß benutzt wird. Zu 2.: Der in diesem Bereich direkt an der Straße geführte Radweg ist mit 1,4 Metern sehr schmal. Wenn die rechts davon parkenden Kfz nicht exakt parken bzw. ausparken, wird der Radverkehr gefährdet. Viele Radfahrer fühlen sich sehr unsicher, wenn sie direkt neben den Lkws fahren müssen. Daher soll der Radweg rechts von den parkenden Pkws geführt werden. Durch das Einführen des Senkrechtparkens werden zusätzliche legale Parkplätze gewonnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1225 Antrag vom 27.05.2014, OF 844/5 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3226 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4