Reflexion
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Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 entstanden aus Vorlage: OF 1/11 vom 18.04.2021 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße an den vier Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8- 18, 20-30, 32-42 und 44-54 jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anzubringen. Begründung: Der Zugang zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (sechs und sieben Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Antrag vom 27.12.2023, OF 541/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häu-sern
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häu-sern Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Damit eine sichere Nutzung der angeregten Fahrradschiene gewährleistet ist, wäre ein Mittelgeländer notwendig. Die Installation eines Mittelgeländers unterteilt die jeweils rund 1,60 Meter breiten Treppen in zwei Bereiche. Mit einer Breite unter einem Meter genügen die Treppenabschnitte dann nicht mehr den Ansprüchen der Barrierefreiheit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Parkplatz vier Fahrradbügel aufzustellen. Des weiteren sollen drei weitere Fahrradbügel vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 installiert werden. Siehe auch OM 5 202. Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 32 Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern Auerfeldstraße 8-52 vermehrt Kinder und auch Erwachsene, die Ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Wir wissen von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Räder angeschlossen werden können ist sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfählen auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt, die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (OM5 2021) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Sechs Radbügel, an denen 12 Räder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation der Räder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Der Radweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Dafür würde ein Autoparkplatz entfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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