Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 25.07.2023 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67 und dem GelaGarten eine Bedarfsampel für Fußgänger oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Fußgängerü berwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüberliegenden GelaGarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegten Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Bedarfsampel für Fußgänger oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 57 Aktenzeichen: 32-1

Parkverbot am GelaGarten

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Betreff: Parkverbot am GelaGarten Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am "Gela Garten", der sich am Ende der Gelastrasse in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit Halten und Parken verboten zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, fordern wir zusätzlich 3 Geländerelemente entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit ca. 2 Monaten LKWs oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für die Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: Ingo Stürmer Quelle: Ingo Stürmer Begründung: Die Anfrage beim Amt 36 ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen auch LKW's in der Nachtzeit dort parken. Die Kreuzung Gelastraße / Flinschstraße ist für die Kinder, die auf dem Gelände des Gelagartens spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zu dem Haus Flinschstraße 67 zu gelangen gefährlich. Autos aus der Flinschstraße kommend biegen mit mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Bei parkende LKW's wie seit 2 Monaten geschehen, müssen sich die Kinder auf die Straße herantasten, um den Verkehr vom Sausee kommend zu sehen. Würden Geländer dort installiert ist, ist die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe wie in OM4346 gefordert ist die beste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2023 Die Vorlage OF 509/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parkverbot am „GelaGarten“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 21.09.2023 Betreff: Parkverbot am "GelaGarten" Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, am "GelaGarten", der sich am Ende der Gelastraße in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit dem Schild "Absolutes Halteverbot" zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung von drei zusätzlichen Geländerelementen entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit circa zwei Monaten Lkws oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: privat Quelle: privat Begründung: Die Anfrage beim Magistrat ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es sich hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen dort auch Lkws in der Nachtzeit parken. Die Kreuzung Gelastraße/Flinschstraße ist für Kinder, die auf dem Gelände des "GelaGartens" spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zum Haus Flinschstraße 67 zu gelangen, gefährlich. Autofahrer, die aus der Flinschstraße kommen, biegen mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Um den Verkehr von Am Sausee kommend zu sehen, müssen die Kinder aufgrund der seit zwei Monaten dort parkenden Lkws sich zur Straße herantasten. Würden Geländer dort installiert werden, wäre die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe, wie in der Vorlage OM 4346 gefordert, ist die beste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

Beratung im Ortsbeirat: 4