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Reflexion

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Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 510/8 Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger Frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen ("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3419 2014 Die Vorlage OF 510/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Textteil "und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen (‚Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht')" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU

Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3419 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 18.08.2014 Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Magistrat wird gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhohl führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird die Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, jeder Fahrradfahrer, der die Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden somit desensibilisiert. Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und das zuständige Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4