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Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 511/8 Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, den Bürgersteig entlang der Marie-Curie-Straße Richtung Rosa-Luxembourg-Straße (Nordseite) von der Kreuzung mit der Altenhöferallee her als für Fahrradfahrerinnen befahrbar zu kennzeichnen (am sinnvollsten mit Schild 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg"). Begründung: An besagter Stelle führt der Fahrradweg von der Fahrbahn auf den Bürgersteig, der an der Stelle auch abgesenkt ist. Es findet sich jedoch keinerlei Indikation, dass man den Bürgersteig selbst befahren darf, bzw. soll. Aus der anderen Richtung (Höhe Neumühlenweg, wo die Fußgängerüberquerung immer noch fehlt) ist der Weg bereits als Gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgeschildert, dieses Schild fehlt einfach am östlichen Ende des Abschnittes Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3420 2014 Die Vorlage OF 511/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3420 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 18.08.2014 Betreff: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen Der Magistrat gebeten, den Bürgersteig entlang der Marie-Curie-Straße Richtung Rosa-Luxemburg-Straße (Nordseite) von der Kreuzung mit der Altenhöferallee her als für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer befahrbar zu kennzeichnen (am sinnvollsten mit Schild 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg"). Begründung: An besagter Stelle führt der Fahrradweg von der Fahrbahn auf den Bürgersteig, der an dieser Stelle auch abgesenkt ist. Es findet sich jedoch keinerlei Indikation, dass man den Bürgersteig selbst befahren darf bzw. soll. Aus der anderen Richtung (Höhe Neumühlenweg, wo die Fußgängerüberquerung immer noch fehlt) ist der Weg bereits als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgeschildert, dieses Schild fehlt einfach am östlichen Ende des Abschnittes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1439 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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