Reflexion
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Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 entstanden aus Vorlage: OF 117/10 vom 30.08.2016 Betreff: Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut Stellungnahme ST 1089 die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung mittels einer Pförtnerampel soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 148 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1108 Antrag vom 01.08.2017, OF 362/10 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 658 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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