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Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 entstanden aus Vorlage: OF 344/2 vom 30.05.2013 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und diesbezüglich Fragen zu beantworten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls wurden während der Bauphase Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18 a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurden dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet, bis sich Mitglieder des Ortsbeirates 2 der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Aktenzeichen: 23 20
Wille zur Wahrheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 entstanden aus Vorlage: OF 410/2 vom 06.11.2013 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme vorzulegen. 1. Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der Stellungnahme findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. 2. Unter Ziffer 2. wurde danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage? 3. Unter Ziffer 3. der Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat 2 möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Nachfrage Frauenlobstraße 18a
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Betreff: Nachfrage Frauenlobstraße 18a Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13; ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft der Magistrat damit auf. Dies vorausgeschickt wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf die Frage 5c) des Auskunftsersuchens V 756, ob dem Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung gemacht wurden, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411: "Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild." Wie passt die Umzäunung, welche zwischenzeitlich mit dreifachem Stacheldraht (S-Draht) gekrönt wurde, in das bestehende Bild? Der Magistrat wird gebeten, hierzu sämtliche Beispiele für die Sicherung mit dreifachem S-Draht im umliegenden Wohngebiet aufzulisten. 2. Zu den Fragen die "Entsorgung" von Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche betreffend, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411 unter Ziffer 2.: "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor." Und in der ST 359 ebenfalls unter Ziffer 2.:"Dieser Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet." Es wird festgestellt, dass sich der Magistrat mit seiner Aussage "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor" nicht im Zentrum der Wahrheit befand, wenn er selbst sechs Monate später schreibt, dass die Hinweise an die Bauaufsicht weitergeleitet wurden. Warum verleugnet der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat zunächst die Existenz der benannten Hinweise, um in einer weiteren ST mitzuteilen, dass diese ihm selbstverständlich vorlagen? Wann wird der Magistrat die Muße finden, die Fragen zu der Verunreinigung des Erdreiches der städtischen Grünfläche endlich zu beantworten? 3. Zu den Fragen des Ortsbeirates rund um die Beschädigung und Fällung des Baumes auf der städtischen Grünfläche antwortet der Magistrat in der ST 359: "Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der Frauenlobstraße." Laut Augenzeugenbericht wurde der Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tage gefällt. Hat der Magistrat die Fällung rückwirkend genehmigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Konnte der "so stark geschädigt(e)" Baum noch vom Fachamt in Augenschein genommen werden? Der beschädigte und gefällte Baum hatte laut Auskunft des Magistrats einen Stammumfang von 195cm, der hierfür ersatzgepflanzte Baum einen von etwa 16cm. Wie erklärt der Magistrat, dass ein Bäumlein mit einem Stammumfang von 16cm keinen Platz findet auf einem Grundstück, auf dem zuvor ein Baum stand mit 195cm Stammumfang? 4. In der ST 1411 teilt der Magistrat mit, dass in dem zur Diskussion stehenden Bereich keine Laterne versetzt wurde, um auf Nachfrage zu antworten, dass die internen Abstimmungen des Magistrats hierzu noch nicht abgeschlossen seien (ST 359, Ziffer 3.) Was hat der Magistrat intern abzustimmen, wenn doch laut seiner eigenen Aussage keine Laterne versetzt wurde (obgleich die Realität für jedermann sichtbar eine ganz andere ist)? Wann kann der Ortsbeirat mit den Früchten dieser internen Abstimmung in Form von der Wahrheit entsprechenden Antworten rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat möchte immer noch umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wurde zurückgezogen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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