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Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1376 entstanden aus Vorlage: OF 602/11 vom 31.07.2019 Betreff: Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist 38 Jahre alt. Bauzustand und Erhaltungsmaßnahmen sind dem Ortsbeirat weitestgehend unbekannt. Beunruhigt durch die Schließung der Cassella-Fußgängerbrücke, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie ist der Zustand des Arthur-von-Weinberg-Stegs? 2. Ist eine Sanierung dieses Brückenbauwerks in absehbarer Zeit notwendig? 3. Ist der Bestand und die Benutzung dieser Fußgängerbrücke langfristig gesichert? Begründung: Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist für viele Fechenheimer eine hoch relevante und wichtige Verbindung in die Nachbarstadt Offenbach, deren Stadtteile Bürgel und Rumpenheim, den Badesee Schultheiß und den Rumpenheimer Mainbogen. Die Menschen auf beiden Seiten des Ufers verlassen sich auf die Existenz und die Benutzbarkeit dieser Mainquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1996 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 310 Antrag vom 04.11.2023, OF 523/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 789 Aktenzeichen: 66 6
Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, Fechenheim
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 310 entstanden aus Vorlage: OF 183/11 vom 22.01.2022 Betreff: Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, Fechenheim Vorgang: V 1376/19 OBR 11; ST 1996/19 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die in der Magistratsstellungnahme vom 28.10.2019, ST 1996, angekündigte grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinbergstegs 2022 stattfinden wird? Außerdem wird der Magistrat gefragt, ob in der auf acht Wochen veranschlagten Instandsetzungsphase und Sperrung der Brücke, von den beiden Städten Frankfurt und/oder Offenbach zwischen den möglichen Anlegern im Bereich der Fußgängerbrücke eine Fährverbindung - vergleichbar der Höchster Fähre - eingerichtet wird, die die tägliche Überquerung des Mains an dieser Stelle aufrecht erhält und den sechs Kilometer langen (Um-) Weg über die Carl-Ulrich-Brücke vermeidet. Begründung: Die Verbindung für Fußgänger- und Radverkehr über den Arthur-von-Weinberg-Steg zwischen Offenbach und Frankfurt in Fechenheim und Bürgel hat für beide Städte einen gerade auch in Corona-Zeiten sehr hohen Stellenwert. Menschen aus Fechenheim und Umgebung nutzen gerne das östliche Mainufer als Naherholungsgebiet oder für den kurzen Weg nach Bürgel, die Bürgeler bzw. Offenbacher nutzen vielfach die Nähe der Infrastruktur des Frankfurter ÖPNVs. Es werden viele Pkw Bewegungen vermieden! Eine achtwöchige Sperrung, so wie angekündigt, reist hier eine tiefe Narbe in die gewachsene Nahbeziehung. Eine adäquate Ersatzlösung sollte im Sanierungszeitraum dringend an den Start gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1152 Antrag vom 04.11.2023, OF 523/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 789 Aktenzeichen: 66 6
Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergSteg
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 523/11 Betreff: Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg Vorgang: V 1376/19 OBR 11; ST 1996/19; V 310/22 OBR 11; ST 1152/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. in der ST1996 vom 28.10.2019 erklärt der Magistrat, dass eine grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinsberg-Steges vorgesehen ist. Offensichtlich besteht eine Notwendigkeit diese Fußgängerbrücke einer grundhaften Instandsetzung zu unterziehen. Warum hat diese grundhafte Instandsetzung bisher nicht stattgefunden? 2. Welche Folgen hat die Verschiebung der grundhaften Instandsetzung des Arthur-von-Weinsberg-Steges für das Brückenbauwerk? 3. Nachdem nun auch 2023 keine grundhafte Instandsetzung stattgefunden hat, ist in der Folge dessen in Zukunft mit einer längeren Sperrung der Fußgängerbrücke zu rechnen oder kann der Magistrat bzw. können die zuständigen Ämter dies ausschließen? 4. In seiner ST 1152 vom 16.05.2022 erklärt der Magistrat, dass zur geplanten Instandsetzung der Brücke zu diesem Zeitpunkt noch Grundlagenermittlungen laufen, deren Ergebnisse inklusive eines Instandsetzungskonzeptes bis zum dritten Quartal 2022 vorliegen. Liegen Untersuchungsergebnisse der Grundlagenermittlung und Instandsetzungskonzept nun vor? 5. In seiner ST 1152 vom 16.05.2022 weist der Magistrat nach eingehender Prüfung darauf hin, dass die Kosten für eine Fährverbindung sehr hoch und mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sei. Sind dieser Erkenntnis Aufwand und Kosten des Mehrverkehrs an KFZ und zusätzliche Belastung des ÖPNVs während einer Instandsetzung entgegengesetzt worden? (Es sei darauf hingewiesen, dass die ehemalige Fähre Offenbach / Fechenheim immer noch in der Benutzung durch den Abenteuerspielplatz Riederwald ist und Anlegesteg und Möglichkeit des anlandens an beiden Seiten des Ufers vorhanden sind) 6. Sind dem Magistrat die zusätzlichen Kosten bekannt, die durch eine hinausgeschobene Instandsetzung und die aktuell eklatante Erhöhung der Baukosten entstehen? 7. Wann ist nun belastbar mit einer Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1996 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 310 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 789 2023 Die Vorlage OF 523/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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