Reflexion
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Sachstand Radwegekonzept an Grundnetzstraßen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 entstanden aus Vorlage: OF 359/1 vom 08.08.2017 Betreff: Sachstand Radwegekonzept an Grundnetzstraßen Vorgang: OM 1136/17 OBR 1; ST 830/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 08.05.2017, ST 830, in Aussicht gestellt, ein Arbeitsprogramm zur Anlage von Radverkehrsanlagen an Grundnetzstraßen aufzulegen. Über Inhalte und Zeitrahmen des Konzeptes ist jedoch leider bisher nichts bekannt. In der Zwischenzeit bleiben Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs an einzelnen Stellen weiter unerledigt - z. B. die Errichtung eines Schutzstreifens auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts, die der Ortsbeirat bereits 2015 angeregt und der Magistrat Anfang 2016 prinzipiell positiv beschieden hat. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde mit der Arbeit an einem solchen Konzept bereits begonnen? 2. Wann ist mit - zumindest vorläufigen - Ergebnissen zu rechnen? 3. Werden auch vor Vorliegen eines Konzeptes Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs in Betracht gezogen und/oder umgesetzt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Antrag vom 25.02.2018, OF 524/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 524/1 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die z.T. noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, v.a. auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg an besagter Stelle ist sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in ST 231 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2878 2018 Die Vorlage OF 524/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und U.B.; PARTEI (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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