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Reflexion

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Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2385 entstanden aus Vorlage: OF 420/1 vom 19.10.2017 Betreff: Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird aufgefordert, im Lotte-Specht-Park an folgenden Standorten Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Ecke Waldemser Straße/Altenhainer Straße und 2. Schwalbacher Straße, in Höhe der Hausnummer 98. Außerdem wir d der Magistrat gebeten, sofern personell möglich, dort gelegentlich Kontrollen durchzuführen. Begründung: Anwohner des Lotte-Specht-Parks äußern ihren Unmut darüber, dass der Park zunehmend von frei laufenden Hunden genutzt werde. Dadurch komme es zum einen zu einer Verschmutzung durch Kot und zum anderen zu einer hohen Lärmbelästigung, besonders in den Nachmittags- und Abendstunden. Auch könnten wegen der Gefahr, die von frei laufenden Hunden ausgehen kann, die Kinder dort nicht mehr sicher spielen. Abbildung 1: Standorte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 190 Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Antrag vom 02.03.2019, OF 879/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395 Aktenzeichen: 67 0

Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 19.10.2017 Betreff: Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten denkbar? 2. Wenn ja, welcher Platz wäre dafür geeignet? 3. Könnte diese Hundeauslauffläche ein eingezäunter Bereich mit Hundekotbeutelspenderstationen sein? Begründung: Anwohner des Lotte-Specht-Parks äußern ihren Unmut darüber, dass der Park zunehmend von Personen mit freilaufenden Hunden genutzt werde. Dies sei insbesondere deswegen problematisch, da im selben Park ein Bolzplatz und ein Spielplatz sind. Kinder könnten daher dort nicht mehr sicher spielen. Da eine Lösung sowohl für die Familien ohne Hunde als auch für die Hundehalterinnen und Hundehalter gefunden werden sollte, könnte eine abgegrenzte Fläche im Europagarten hilfreich sein. Diese Grünanlage dürfte groß genug sein, um dort eine Fläche weiter entfernt von dem Spielplatz für Hunde nutzbar zu machen. Darüber hinaus stehen je nach ausgewählter Fläche die Häuser weiter entfernt, sodass die Lärmbelästigung geringer wäre. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden ohnehin den Europagarten nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Antrag vom 19.04.2018, OF 600/1 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1 Aktenzeichen: 67 0

Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Betreff: Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191) Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; V 665/17 OBR 1; ST 190/18; ST 191/17 Mit Bezug auf ST 191 zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche (und ST 190 zur Kontrolle des Lotte-Specht-Parks) wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) als Hundeauslauffläche einzurichten bzw. auszuweisen; 2. am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen, da der Lotte-Specht-Park sich inzwischen als Freilauffläche für Hunde etabliert hat; 3. nach Einrichtung der Hundeauslauffläche an der Pariser Straße / Römischer Ring mit geeigneten Mitteln (z.B. temporären Aushängen) am Lotte-Specht-Park auf diese Freilauffläche zu verweisen; 4. zu diesem Zeitpunkt dann auch die mit ST 190 vom 5.2.2018 angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt dazu zu nutzen, die Hundehalterinnen und Hundehalter über diese neu eingerichtete Hundefreilauffläche zu informieren. Im Bereich der geplanten Hundeauslauffläche befinden sich bereits drei Hundekotbeutelspender (an dieser Grünfläche an der Pariser Straße sowie am Abgang zur Straße der Nationen und am gegenüber liegenden Gehweg an der Pariser Straße), so dass diese Auflage des Fachamtes bereits erfüllt ist. Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen. Begründung: Hier zur Erläuterung ein Planausschnitt (Stadtplan der Stadt Frankfurt), der die Lage der geplanten Hundefreilauffläche angibt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2385 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2879 2018 Die Vorlage OF 525/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4