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Möglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich Schlehenweg am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 30/10 Betreff: Möglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich Schlehenweg am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob er Möglichkeiten zur weiteren Verkehrsberuhigung, insbesondere zur Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, im Bereich Schlehenweg am Frankfurter Berg sieht und in welchem Zeitrahmen solche Maßnahmen ggf. realisiert werden könnten. Begründung: Im Bereich Schlehenweg sind durch einen Generationenwechsel erfreulicherweise wieder deutlich mehr Kinder zum Spielen auf der Straße. Gleichzeitig birgt diese Straße durch parkende Autos und die Tatsache, dass sie lang und relativ gerade ist und dadurch zum schnelleren Fahren animiert, obwohl sie in einer 30-Zone liegt, für spielende Kinder erhebliche Gefahren. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob hier durch geeignete Maßnahmen eine Verbesserung der Sicherheit der Kinder erreicht werden könnte, bevor es zu Unfällen kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2021, OF 53/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 30/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 5 Vor Beschlussfassung ändert die Antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass das Wort "Viacom" im Tenor durch das Wort "Viacount" ersetzt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 505 2021 1. Die Vorlage OF 30/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 53/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 53/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Messungen zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit im Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 53/10 Betreff: Messungen zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit im Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt eine Viacom-Zählung zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten im Holunder-, Schlehen- und Lupinenweg vornimmt, um eine verlässliche Grundlage hierüber zu haben. Begründung: Holunder-, Schlehen- und Lupinenweg sind lang und gerade und an den Seiten zugeparkt. Dies führt dazu, dass die dort gefahrenen Geschwindigkeiten als nicht im Einklang mit dem geltenden Tempo 30 wahrgenommen werden. Da in diesem Gebiet durch einen Generationenwechsel wieder viele kleinere Kinder wohnen und auf der Straße spielen, ist sicherzustellen, dass die hier geltende Geschwindigkeitsbegrenzung strikt eingehalten wird. Es ist deshalb durch die Zählung zu objektivieren, ob das der Fall ist, damit ansonsten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 30/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 5 Vor Beschlussfassung ändert die Antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass das Wort "Viacom" im Tenor durch das Wort "Viacount" ersetzt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 505 2021 1. Die Vorlage OF 30/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 53/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 53/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Messungen zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit im Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 505 entstanden aus Vorlage: OF 53/10 vom 22.06.2021 Betreff: Messungen zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit im Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg Der Magistrat wird gebeten, Viacount-Zählungen zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten im Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg vorzunehmen, um eine verlässliche Grundlage hierüber zu haben. Begründung: Holunderweg, Schlehenweg und Lupinenweg sind lang und gerade und an den Seiten zugeparkt. Dies führt dazu, dass die dort gefahrenen Geschwindigkeiten als nicht im Einklang mit dem geltenden Tempo 30 wahrgenommen werden. Da in diesem Gebiet durch einen Generationenwechsel wieder viele kleinere Kinder wohnen und auf der Straße spielen, ist sicherzustellen, dass die hier geltende Geschwindigkeitsbegrenzung strikt eingehalten wird. Es ist deshalb durch die Zählung zu objektivieren, ob das der Fall ist, damit ansonsten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2152 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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