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Reflexion

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Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 531/6 Betreff: Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich der Siedlung Lindenhag eine Luft- und Lärmmessung in der Siedlung nahe der Autobahn, möglichst bei Westwind und in verkehrsreichen Zeiten und möglichst bei Westwind, vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Begründung: Die A 5 führt hier direkt an der Siedlung vorbei. Die Lärmschutzwand nimmt nur einen geringen Teil des Lärms auf. Es ist daher dringend - auch in Anbetracht der geplanten Erweiterung der A 5 in diesem Bereich- geboten, hier eine Luft- und Lärmmessung vorzunehmen. Bei einem Ortstermin konnte man sich kaum unterhalten. Diese Geräuschkulisse geht den ganzen Tag. Daher ist es dringend geboten, dass hier eine aktuelle Messung vorgelegt wird. Die Lärmsituation ist bei Westwind noch unerträglicher als sonst. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 227 2022 Die Vorlage OF 531/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Westwind" jeweils durch das Wort "Ostwind" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 227 entstanden aus Vorlage: OF 531/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Luft- und Lärmmessung nahe der Autobahn in dem Bereich der Siedlung Lindenhag, möglichst auch bei Ostwind und in verkehrsreichen Zeiten, vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Begründung: Die A 5 führt hier direkt an der Siedlung Lindenhag vorbei. Die Lärmschutzwand nimmt nur einen geringen Teil des Lärms auf. Es ist daher dringend - auch in Anbetracht der in diesem Bereich geplanten Erweiterung der A 5 - geboten, hier eine Luft- und Lärmmessung vorzunehmen. Bei einem Ortstermin konnte man sich kaum unterhalten. Diese Geräuschkulisse herrscht den ganzen Tag. Daher ist es dringend geboten, dass eine aktuelle Messung vorgelegt wird. Die Lärmsituation ist bei Ostwind noch unerträglicher als sonst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2023, B 56 Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 79 3

Beratung im Ortsbeirat: 4