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Reflexion

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Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Betreff: Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsvorlage M 226 vom 12.12.2014 "Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen" wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Entwicklung des Fechenheimer Mainbogens zu einem naturnahen Landschaftsraum mit typischem Auencharakter folgendes umzusetzen: a) Kompensationsmaßnahmen im Frankfurter Stadtgebiet, die ansonsten Ackergelände beanspruchen würden, werden bevorzugt im Fechenheimer Mainbogens realisiert. b) Zur Pflege der städtischen Grundstücke im Fechenheimer Mainbogen sollen die Flächen entweder vorrangig an Landwirte verpachtet oder die Pflegemaßnahmen sollen vorrangig an Landwirte vergeben werden. c) Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, über die weiteren Renaturierungsschritte im Fechenheimer Mainbogen der Stadtverordnetenversammlung anlaßbezogen schriftlich zu berichten. Begründung: Die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens bietet die große Chance, das Gelände zu einem naturnahen Landschaftsraum mit Auencharakter zu entwickeln. Damit verbunden sind vielfältige Vorteile für Mensch und Natur: Ergänzung von Ufergehölzen und Auwaldflächen; Hochwassersicherheit durch Altarme und Retentionsflächen; zusätzliche Wege bei weitgehendem Erhalt des Leinpfades. Die Bevölkerung wird hier künftig einen reizvollen Erholungsraum vorfinden, der die Lebensqualität und Attraktivität des Stadtteils Fechenheim weiter steigern wird. Im Zuge der Renaturierung werden allerdings auch 20 Hektar Ackerfläche aufgegeben. Da es sich um keine hochwertigen Nutzungen handelt und die Veränderungen auch mit dem dort tätigen Landwirt vereinbart sind, ist dieser Verlust hinnehmbar. Um an anderer Stelle im Frankfurter Stadtgebiet durch Kompensationsmaßnahmen bedrohte Ackerflächen und eine damit die Existenz der örtlichen Landwirtschaft zu sichern, sollten allerdings künftige Kompensationsmaßnahmen bevorzugt im Fechenheimer Mainbogen realisiert bzw. mit den dort vorgesehenen Naturverbesserungen verrechnet werden. Da andernorts im Stadtgebiet bereits beidseitig sehr gute Erfahrungen mit der Pflege von Naturflächen durch Landwirte gemacht wurden und damit gleichzeitig die landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden, sollte auch im Mainbogen die Pflege der Grünflächen durch Landwirte erfolgen. Antragsteller: CDU GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Gerhardt Stadtv. Robert Lange Stadtv. Annegret Brein Stadtv. Nimatoulaye Diallo Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Matthias Münz Stadtv. Helmut Ulshöfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 226 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 326 Antrag vom 02.01.2024, OF 534/11 Anregung vom 15.01.2024, OA 426 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2015, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 226 = Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE.; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2. a): CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, RÖMER und Piraten (M 226 = Annahme ohne Zusatz) FREIE WÄHLER (M 226 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2. a): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 226 = Annahme im Rahmen NR 1108, NR 1108 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 226 = Annahme, NR 1108 = Ziffer 2. a) Ablehnung, Rest Annahme) NPD (M 226 = Ablehnung, NR 1108 = Enthaltung) REP (M 226 und NR 1108 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hanisch, Lange, Klingelhöfer und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. zu a) Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2. a): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5508, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 79 0

Wann werden die zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommene neuen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 534/11 Betreff: Wann werden die zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommene neuen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat um Auskunft bitten: Entsprechend des Magistratsbeschluss v. 14.01.2015 NR1108 wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e.V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt: Für die in angesprochenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens würden in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Wann werden die zur Naturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommen neuen Sportfelder des Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Im Magistratsbeschluss vom 14.01.2015 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des ORV zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neue Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und die Vereinbarung war Folgende: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sporiplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Quelle: Ausschnitt §2c Antrag von 14.01.2015, NR 1108, Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen: Auf diese Zusage aus dem Beschluss NR1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. befindet sich bereits seit ca.100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, nur dort im Frankfurter Osten ließen sich noch günstige Wohnungen schaffen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 426 2024 Die Vorlage OF 534/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage im Tenor sowie der Betreff wie folgt lauten: "Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1373 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024 Aktenzeichen: 52-0

Beratung im Ortsbeirat: 4