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Radbügel und E-Scooter-Zone
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 535/1 Betreff: Radbügel und E-Scooter-Zone Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Allerheiligenstraße (Ecke Kurt-Schumacher-Straße) auf der straffierten Fläche vor Tegut Radbügel anbringen zu lassen und einen Teil der Fläche als E-Scooter-Abstellplatz zu markieren. . Begründung: Die Fläche wird, wie auf dem Bild zu sehen ist, sowieso schon dafür genutzt, um E-Scooter abzustellen. Es mangelt jedoch an dieser Stelle auch an Radbügeln. Die bisher ungenutzte Fläche sollte neu geordnet werden, ums so für Fahrräder und E-Scooter Platz zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 555/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2022 Die Vorlage OF 535/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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