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Reflexion

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Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-Schule

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4697 entstanden aus Vorlage: OF 352/8 vom 04.10.2023 Betreff: Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, der Heinrich-Kromer-Schule in Absprache mit der Schulleitung kurzfristig Räumlichkeiten für eine Schulkantine auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen (z. B. Platzierung von Containern auf dem Schulgelände) und somit die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einstieg der Schule in den Ganztagsbetrieb spätestens im Schuljahr 2024/25 zu schaffen. Begründung: Ab dem Jahr 2026 besteht für Grundschüler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches entwickelte die Stadt einen Plan, wann welche Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten soll. Laut diesem Plan ist der Einstieg in den Ganztagsbetrieb für die Heinrich-Kromer-Schule zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen. Nach Aussage von Stadträtin Sylvia Weber in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 21.09.2023 beträgt die Abdeckung mit Ganztagsplätzen für die Heinrich-Kromer-Schule derzeit 48 Prozent und erfolgt ausschließlich durch verschiedene Horte im Stadtteil. Die Not unter der Elternschaft ist sehr, sehr groß und zusätzliche Ganztagsbetreuungsplätze werden dringend benötigt. Die Schule möchte auch eine Ganztagsbetreuung anbieten, arbeitet auch an einem Konzept hierfür und könnte 2024 beginnen. Jedoch fehlt der Heinrich-Kromer-Schule die hierfür zwingend notwendige Schulkantine. In verschiedenen Begehungen der Stadt mit der Schule wurde auch immer wieder festgehalten, dass eine Schulkantine für den Einstieg in den Ganztagsbetrieb benötigt wird. Darüber hinaus ist das Gelände der Schule ausreichend groß, um eine Containerlösung zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1335 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 536/8 Betreff: Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung Vorgang: OM 4697/23 OBR 8; ST 1335/24; Beschl. d. Ältestenausschusses, § 5761/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule zu beantworten: 1. Wie sieht der genaue Zeitplan für die Untersuchung möglicher Auslagerungsstandorte und für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule aus? 2. Soll die Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule ausschließlich dem aktuellen Schulbezirk der Schule zu Gute kommen oder auch Kapazitäten für andere Schulbezirke abdecken? 3. In welcher Höhe wurden Planungsmittel für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule bereits abgerufen und wofür wurden diese Planungsmittel verwendet? 4. Ist die Prüfung zur Umsetzung einer Interims- Mensa für die Heinrich-Kromer-Schule abgeschossen (Vgl. ST 1335 vom 01.07.2024)? Mit welchem Ergebnis? Wie sieht hier der Zeitplan aus? Begründung: Der Magistrat hat nach § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung beantragt, der Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 1.275.000 EUR für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss zuzustimmen. In der Begründung heißt es, dass bei der Berechnung der Planungsmittel die Kosten für eine Auslagerung bisher nicht berücksichtigt wurden. Um im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage mögliche Auslagerungsstandorte zu untersuchen und die entsprechende Planung für die Auslagerung vorzunehmen, werden nunmehr Planungsmittel in Höhe von 2.400.000 EUR benötigt. Nach erfolgter Freigabe der zusätzlichen Mittel könnten die Planungen weiter fortgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beratung über den Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln auf den Ältestenausschuss delegiert. Der Ältestenausschuss hat der Freigabe der Planungsmittel in Höhe von 1.275.000 Euro zugestimmt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4697 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1335 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1156 2025 Die Vorlage OF 536/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4