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Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847 Betreff: Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Bei der in der Anregung angesprochenen Treppenverbindung handelt es sich um einen Fußgängerweg, der die Willibrachtstraße/den Lindenring mit der Niedwiesenstraße verbindet. Die öffentliche Treppenanlage wurde auf Grundlage eines Antrages des Ortsbeirates erneuert. Diese bauliche Maßnahme begründet allerdings keine Änderung der verkehrssicherungsrechtlichen Zuständigkeiten. Der besagte Verbindungsweg dient dem Fußgängerverkehr und ist daher bezüglich der winterdienstlichen Verkehrssicherungspflicht als Gehweg zu behandeln. Nach § 11 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main (StrRS) obliegt der Winterdienst auf Gehwegen den Anliegern der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt ausdrücklich auch für dem Fußgängerverkehr selbstständig dienende Gehweganlagen einschließlich der Treppen, die nicht Bestandteil einer Straße mit Fahrbahn sind (§ 11 Abs. 2 Nr. b StrRS). Um den Anlieger nicht übermäßig zu belasten, sieht die StrRS eine Einschränkung für sehr breite Fußwege vor. Bei über 3 m breiten Gehwegen muss nach § 11 Abs. 7 S. 2 StrRS in der Regel nur eine Bahn von 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrund-satzes sieht der Magistrat leider keine Mögli chkeit für ein Abweichen von den Satzungsbestimmungen. Eine Übernahme der winterdienstlichen Anliegerpflichten seitens der Stadt kann daher nicht erfolgen. Dem Anlieger steht es selbstverständlich frei, die Räum- und Streupflicht in eigener Zuständigkeit an eine Fachfirma zu übertragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 745 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 424 Antrag vom 31.12.2012, OF 539/9
Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 539/9 Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, nochmals Überlegungen in dieser Frage aufzunehmen, um der/eine Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; Gleichbehandlung von Bürgern wegen; Überforderung eines einzelnen Bürgers bzw. Ehepaares zu vermeiden; Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt bzw. die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind hier bekannt. Ebenso bekannt ist die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nur sehr unvollkommen nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr! Das war z. B . am 12. 12. 2012 der Fall. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 17.01.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1833 2013 Die Vorlage OF 539/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor eingefügt wird, dass der Magistrat gebeten wird, den Schnee- und Räumdienst zu übernehmen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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