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Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 540/4 Betreff: Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die beschilderte Einmündung Roßdorfer Straße/ Fechenheimer Straße so frei zu halten dass die per Verkehrszeichen 357-50 gewährte Durchfahrt für den Radverkehr auch möglich ist. Begründung: Zwar wird die Durchfahrt durch die Sperre an der Einmündung Roßdorfer-Fechenheimer Straße dem Radverkehr grundsätzlich gewährt, jedoch ist diese Durchfahrt in der Regel nicht möglich, weil die Sperre so eng zugeparkt wird, dass es für den Radverkehr praktisch kein Durchkommen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7302 2021 Die Vorlage OF 540/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7302 entstanden aus Vorlage: OF 540/4 vom 09.02.2021 Betreff: Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die beschilderte Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße so frei zu halten, dass die per Verkehrszeichen 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radverkehr und Fußgänger) gewährte Durchfahrt für den Radverkehr auch möglich ist. Begründung: Zwar wird die Durchfahrt durch die Sperre an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße dem Radverkehr grundsätzlich gewährt, jedoch ist diese Durchfahrt in der Regel nicht möglich, weil die Sperre so eng zugeparkt wird, dass es für den Radverkehr praktisch kein Durchkommen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 855 Antrag vom 29.01.2024, OF 377/4 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5106
Beratung im Ortsbeirat: 4
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