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Höchst: Unfallgefahr an der Batterie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre, die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben, es besteht Unfallgefahr; 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, wo Radfahrerinnen und Radfahrer mit ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängen geblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem asphaltierten Streifen von Westen her in Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild könnte sie auf die Fußgänger hinweisen. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die in der Stellungnahme ST 2213 des Magistrats vom 13.12.2021 (Anregung OM 654 vom 07.09.2021) zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie - sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, - dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, 3. Quartal 2022 noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, Wo Radfahrer:innen zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine -vergleichsweise- mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2565 2022 Die Vorlage OF 541/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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