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Reflexion

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Bürgersteig vor dem Haus .In der Au 14. durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 543/7 Betreff: Bürgersteig vor dem Haus "In der Au 14" durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Parkplätze vor dem im Betreff genannten Haus so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Menschen mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem im Betreff genannten Haus wird z.Zt. von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 543/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 543/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4587 2015 Die Vorlage OF 543/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "vor dem Haus In der Au 14" durch die Worte "in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4