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Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Ecke Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 464 entstanden aus Vorlage: OF 544/6 vom 21.07.2022 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Ecke Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin in der Albanusstraße/Ecke Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Amt für Straßenbau und Erschließung, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Amtes für Straßenbau und Erschließung bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht am 04.07.2022 per E-Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohnerinnen und Anwohner sowie Höchster Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Albanusstraße/Ecke Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohnerinnen und Anwohner, Höchster Bürgerinnen und Bürger, Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vorsitzende der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, sodass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fahrradbügel entweder nicht wahrnehmen bzw. diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar sind. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Fahrradverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohnerinnen und Anwohnern zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: die Tafel und das Frühstückscafé der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Café Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schülerinnen und Schüler, um nur Einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten am Ortstermin am 06.04.2022 zu, das Amt für Straßenbau und Erschließung, Abteilung Sondernutzung, zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (drei bis vier Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zweieinhalb Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit E-Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Amt für Straßenbau und Erschließung gab es bisher noch keine Information. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Höchster Bürgerinnen und Bürger haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 185 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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