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Reflexion

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Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Betreff: Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BImA) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Erwerber der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) veräußerten Gewerbeflächen Kaufgrundstücke: Gemarkung Rödelheim Flur 17 Flurstück 6/3 hält 77 m2 60/4 hält 16 m2 60/7 hält 34 m2 Flur 45 37/1 hält 2.257 m2 zusammen: 2.384 m2 Kaufpreis: Entspricht dem für das angrenzende Gewerbegrundstück der BIMA gezahlten Quadratmeterpreis, mindestens jedoch dem zum Erwerbszeitpunkt aktuellen Bodenrichtwert für Gewerbeflächen. Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigen Nutzung oder eines Weiterverkaufs in unbebautem Zustand Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert auf Grundlage einer einfachen gewerblichen Nutzung 210,00 €/m2 beträgt. Begründung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet derzeit eine ca. 14,5 ha große Gewerbefläche an der Gaugrafenstraße erneut zum Verkauf an. Die selbständig nicht nutzbaren städtischen Grundstücke arrondieren die angebotenen Gewerbeflächen. Eine Veräußerung kann nur im Zusammenhang mit dem Verkauf der sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) befindlichen Fläche erfolgen. Um im Falle einer Veräußerung der Gewerbefläche der BIMA in einem angemessenen Zeitraum reagieren zu können, soll der Verkauf der städtischen Grundstücke bereits jetzt im Sinne eines Vorratsbeschlusses erfolgen. Als Käufer kommt dabei ausschließlich der Erwerber der angrenzenden Fläche der BIMA in Betracht, der vertraglich verpflichtet wird, die städtischen Grundstücke mit dem Gewerbegrundstück der BIMA zu vereinigen. Als Kaufpreis wird der zwischen dem Erwerber und der BIMA verhandelte Kaufpreis zugrunde gelegt, mindestens jedoch der Bodenrichtwert für Gewerbeflächen, der derzeit mit Stand 2014 210,00 €/m2 beträgt. Die vermögensverwaltenden Stellen (Stadtentwässerung und Amt für Straßenbau und Erschließung) haben der Veräußerung zugestimmt. Es handelt sich darüber hinaus insbesondere nicht um gewidmete Straßenverkehrsflächen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Anlage 2 (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2016, OF 2/7 Antrag vom 28.08.2016, OF 55/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 03.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2016 1. a) Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, ein Gespräch mit den zuständigen Ämtern herbeizuführen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1115 2017 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OM 1115 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 112/7 2017 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 112/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und BFF gegen REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU Beschlussausfertigung(en): § 50, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 Aktenzeichen: 23 11

Hintergrundinformation zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Betreff: Hintergrundinformation zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA) Die an das städtische Gelände angrenzenden Flächen wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) mit Vertrag vom 25.02.2016 an einen Investor veräußert. Die städtischen Arrondierungsflächen wurden, mit einem bislang schwebend unwirksamen Vertrag vom gleichen Tag, an den Käufer der Flächen der BIMA veräußert, der nun das Gesamtareal in Abstimmung mit der Stadtplanung und dem Umweltamt als Gewerbestandort entwickeln wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Antrag vom 28.08.2016, OF 55/7 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2016, OF 55/7 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Die Antwort des Magistrats wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage des Ortsbeirats 7 vom 03.05.2016 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert folgende Fragen konkret zu beantworten: Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? Welche "verkehrliche" Planungen bestehen hierfür? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2017, OF 112/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, ein Gespräch mit den zuständigen Ämtern herbeizuführen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1115 2017 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OM 1115 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 112/7 2017 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 112/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und BFF gegen REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Beratung im Ortsbeirat: 4