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Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 19.04.2019 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Vorgang: OA 293/18 OBR 11; B 389/18 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Anregung OA 293 vom 13.08.2018 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A 66 und den Anschluss auf die A 661, nicht aber auf den eigentlichen Tenor der Ortsbeiratsanregung. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66 bzw. der Brücke nahe der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ("Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor-Haubach-Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes "A 661" die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 mit erfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Riederwaldtunnels und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A 661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 293 Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Aktenzeichen: 61 12
Beratung im Ortsbeirat: 4
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