Reflexion
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Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3904 - OA 384/23 OBR 11 - Wie in den vergangenen Berichten bereits durch den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Förderprogramm von EU, Bund oder Land leider nicht erfüllt. Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zur Verbesserung der städtebaulichen Situation beitragen. Der Magistrat strebt für den Stadtteil Seckbach eine zukunftsfähige Entwicklung an, die durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden. Dazu zählen unter anderem Infrastruktur-Maßnahmen im Bereich Verkehr, wie beispielsweise die Erneuerung der Wilhelmhöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Anschluss Seckbacher Bitzweg. Hiermit wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach erreicht. Städtebauliche Missstände, die durch die Schaffung oder Änderung des Planungsrechts gelöst werden könnten, sind in Seckbach nicht erkennbar. Vielmehr bietet die planungsrechtliche Situation ausreichend Möglichkeiten zur Entwicklung des Stadtteils. Der Magistrat möchte auf diesem Wege auf ein Förderprogramm des Landes Hessen aufmerksam machen, welches über einen Verein oder eine private Initiative die Möglichkeit bietet, einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen Vitalisierung in den Stadtteilzentren zu leisten. Dieses Programm nennt sich ‚Ab in die Mitte!' und steht auch für das Jahr 2024 wieder zur Verfügung. Es fokussiert sich darauf, die Identitäten der Ortszentren zu stärken und negativen Entwicklungstendenzen - wie Leerstände - entgegenzuwirken. Alle Informationen sind auf folgender Homepage nachzulesen: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/initiativen/ab-in-die-mitte.html< /p> "Ab in die Mitte!" fördert beispielhafte privat initiierte Konzepte und Strategien für die nachhaltige Stärkung und Entwicklung der hessischen Ortszentren und unterstützt diese in der Herausbildung eines individuellen, unverwechselbaren Profils. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2024, OF 553/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.09.2023, OA 384 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.02.2024, OIB 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 10.01.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 282 2024 1. Die Vorlage B 7 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 12.03.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4510, 25. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 12.03.2024 Aktenzeichen: 66-0
Bewerbung für das Landesprogramm „Lebe Deinen Raum!“ für AltSeckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 553/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Lebe Deinen Raum!" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "7 Tage -7 Ideen zur nachhaltigen Wiederbelebung des Ortskerns von Alt-Seckbach" im Rahmen des Landesprogrammes "Lebe Deinen Raum!" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1200 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 282 2024 1. Die Vorlage B 7 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Bewerbung für das Landesprogramm „LEBE DEINEN RAUM!“ für AltSeckbach
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.02.2024, OIB 282 entstanden aus Vorlage: OF 553/11 vom 05.02.2024 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "LEBE DEINEN RAUM!" für Alt-Seckbach Vorgang: B 7/24 Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "7 Tage - 7 Ideen zur nachhaltigen Wiederbelebung des Ortskerns von Alt-Seckbach" im Rahmen des Landesprogrammes "LEBE DEINEN RAUM!" und möchte im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, das Projekt mit 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal 1.200 Euro, bezuschussen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 577
Beratung im Ortsbeirat: 4
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