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Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 554/8 Betreff: Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station Niederursel dienen, dauerhaft von parkenden E -Rollern und Fahrrädern freizuhalten. Ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen. Begründung: Die U-Bahn-Station Niederursel kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen soll, dauerhaft mit illegal abgestellten E - Rollern u.ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch parkenden Zweirädern jeder Art freigehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6938 2025 Die Vorlage OF 554/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6938 entstanden aus Vorlage: OF 554/8 vom 31.03.2025 Betreff: Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station "Niederursel" dienen, dauerhaft von parkenden E-Rollern und Fahrrädern frei zu halten, ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen. Begründung: Die U-Bahn-Station "Niederursel" kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen sollen, dauerhaft mit illegal abgestellten E-Rollern u. Ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch geparkten Zweirädern jeder Art frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 4
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