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Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2012, OF 556/6 Betreff: Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim (Ausgang Rombergstraße) zu modernisieren z.B. durch Umwandlung in einen Gummiplatz oder Kunstrasen. Begründung: Die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim sind durch ihre Beschaffenheit nur in wenigen Monaten im Jahr bespielbar. Für die in der angrenzenden Siedlung lebenden Kinder und Jugendliche ist der Bolzplatz ein beliebter und wichtiger Aufenthaltsort. Einige Jugendliche haben sich mit der Bitte an den Ortsbeirat gewandt, die Plätze so herzurichten, dass diese über das ganze Jahr genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1732 2012 Die Vorlage OF 556/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten beiden Worte "oder Kunstrasen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1732 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 11.11.2012 Betreff: Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim (Ausgang Rombergstraße) zu modernisieren, z. B. durch die Umwandlung in einen Gummiplatz. Begründung: Der Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim ist durch seine Beschaffenheit nur in wenigen Monaten im Jahr bespielbar. Für die in der angrenzenden Siedlung lebenden Kinder und Jugendlichen ist der Bolzplatz ein beliebter und wichtiger Aufenthaltsort. Einige Jugendliche haben sich mit der Bitte an Mitglieder des Ortsbeirates gewandt, den Platz so herzurichten, dass er über das ganze Jahr genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 394 Antrag vom 22.10.2017, OF 494/6 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2355 Aktenzeichen: 67 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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