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Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Halte-stelle „Triftstraße“ in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2022, OF 557/5 Betreff: Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Halte-stelle "Triftstraße" in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Verkehrsführung für Linienbusse um die Haltestelle "Triftstraße" so zu ändern, dass zumindest die Buslinien 61, 78 und N12 künftig über die Haltestelle der Straßenbahnen geführt werden. Hiermit soll erreicht werden, dass es stadtauswärts nicht mehr zu Verkehrsstockungen kommt, wenn zwei Busse hintereinander halten müssen. Weiterhin soll erreicht werden, dass Menschen nicht mehr bei Rot über die Fußgängerampel rennen, weil sie eine Straßenbahn erreichen wollen. Dies betrifft beide Straßenseiten. Stadteinwärts ergäbe sich der Vorteil, dass der Fahrradweg nicht mehr von wartenden Menschen blockiert wird. Begründung: Um die Haltestelle "Triftstraße" gibt es derzeit diverse Herausforderungen: von Verkehrsstockungen, weil zwei Busse hintereinander an die Bushaltestelle anfahren und die Abzweigung aus der Bruchfeldstraße blockieren, über Rot laufende Menschen, die eine Straßenbahn erreichen wollen, sowie Ärger über viele Menschen auf dem Fahrradweg. Die Haltestelle ist schon jetzt für zwei Fahrzeuge ausgelegt und müsste nicht umgebaut werden. Somit hätte eine Führung der genannten Buslinien viele Vorteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2865 2022 Die Vorlage OF 557/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle „Triftstraße“ in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2865 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 16.09.2022 Betreff: Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad Der Magistrat wird gebeten , die Verkehrsführung für Linienbusse um die Haltestelle "Triftstraße" so zu ändern, dass zumindest die Buslinien 61, 78 und N12 künftig über die Haltestelle der Straßenbahnen geführt werden. Hiermit soll erreicht werden, dass es stadtauswärts nicht mehr zu Verkehrsstockungen kommt, wenn zwei Busse hintereinander halten müssen. Weiterhin soll erreicht werden, dass Menschen nicht mehr bei Rot über die Fußgängerampel rennen, weil sie eine Straßenbahn erreichen wollen. Dies betrifft beide Straßenseiten. Stadteinwärts ergäbe sich der Vorteil, dass der Fahrradweg nicht mehr von wartenden Menschen blockiert wird. Begründung: Um die Haltestelle "Triftstraße" gibt es derzeit diverse Herausforderungen: Von Verkehrsstockungen, weil zwei Busse hintereinander die Bushaltestelle anfahren und die Abzweigung aus der Bruchfeldstraße blockieren, über bei Rot über die Straße laufende Menschen, die eine Straßenbahn erreichen wollen, sowie Ärger über viele Menschen auf dem Fahrradweg. Die Haltestelle ist schon jetzt für zwei Fahrzeuge ausgelegt und müsste nicht umgebaut werden. Somit hätte eine Führung der genannten Buslinien viele Vorteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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