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Reflexion

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Künftige Abbiegespur zur A 661 auf der Friedberger Landstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 705 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A 661 auf der Friedberger Landstraße Zu Frage 1: Im Rahmen der bereitgestellten Planungsmittel wurden die Planungen für die zusätzliche Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts in 2012 aufgenommen. Zu Frage 2: Es wird angestrebt, ein Planfeststellungsverfahren zu vermeiden und beim Entschei-dungsträger (Hessen Mobil als obere Straßenbaubehörde) durch Antragstellung ein Entfallen der Planfeststellung zu erwirken. Hierzu sind zahlreiche Gutachten erforderlich, die noch in Auftrag gegeben und erstellt werden müssen. Daher ist der Zeitpunkt zur Realisierung der oben genannten Baumaßnahme noch nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2013, V 603 Antrag vom 05.01.2014, OF 558/10

Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A661 auf der Friedberger Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2014, OF 558/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 705/13 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob seitens des Magistrats gemäß seiner Stellungnahme vom 17.05.2013 (ST 705) die erforderlichen Gutachten erstellt und ausgewertet wurden, so dass über "Hessen mobil" die Baumaßnahme schnellst möglichst und ohne Planfeststellung realisiert werden kann. Begründung: Die Abbiegespur ist aus folgenden Gründen mit oberster Priorität fertig zu stellen: 1. Das Abbiegen auf die schlecht einsehbare Friedberger Landstraße ist sehr gefährlich, 2. das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wird insgesamt nur über drei Straßen (Am Dachsberg, Weilbrunnstraße und Renettenstraße) erschlossen, 3. der Bauverkehr sowohl für das Einkaufszentrum als auch die Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen soll möglichst über die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zur BAB 661 abgewickelt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2799 2014 Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger Landstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2799 entstanden aus Vorlage: OF 558/10 vom 05.01.2014 Betreff: Künftige Abbiegespur zur Bundesautobahn A 661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 705/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob gemäß seiner Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 705, die erforderlichen Gutachten erstellt und ausgewertet wurden, sodass über Hessen Mobil die Baumaßnahme schnellstmöglichst und ohne Planfeststellung realisiert werden kann. Begründung: Die Abbiegespur ist aus folgenden Gründen mit oberster Priorität fertigzustellen: 1. Das Abbiegen auf die schlecht einsehbare Friedberger Landstraße ist sehr gefährlich; 2. das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wird insgesamt nur über drei Straßen (Am Dachsberg, Weilbrunnstraße und Renettenstraße) erschlossen; 3. der Bauverkehr sowohl für das Einkaufszentrum als auch die Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen soll möglichst über die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zur Bundesautobahn A 661 abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 521 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 697 Aktenzeichen: 61 12

Beratung im Ortsbeirat: 4