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Reflexion

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Montage eines Pollers in der Hintergasse (Nähe Hausnummer 11) zwecks Verhinderung illegalen Parkens

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 558/11 Betreff: Montage eines Pollers in der Hintergasse (Nähe Hausnummer 11) zwecks Verhinderung illegalen Parkens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwecks Verhinderung von illegalem Parken, im Bereich des Streugutkastens in der Hintergasse (vor Hausnummer 11) einen Poller zu setzen sowie eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Durch illegales Parken (siehe Foto) können größere Fahrzeuge wie z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste oder Müllentsorgungsfahrzeuge der FES den hinteren Bereich der Hintergasse nicht andienen. Die Anwohner beklagen sich, dass die FES unverrichteter Dinge abfährt und den Müll erst bei der nächsten turnusmäßigen Fahrt mitnimmt (vorausgesetzt, die Verkehrsbehinderung besteht zu diesem Zeitpunkt nicht). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5190 2024 Die Vorlage OF 558/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4