Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 537/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten: 1. Die bestehende Mischung Wohnnutzung wird planungsrechtlich gesichert. 2. Südlich der Straße "Im Vogelsgesang" (zur BAB 66) wird ausschließlich eine Gewerbenutzung zugelassen. Die für zukünftige Gebäude in diesem Bereich geforderte minimale Gebäudehöhe ragt mit mindestens einem Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinaus zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier zu sichern. 3. Im übrigen Plangebiet ist eine Wohnnutzung zu präferieren, die ggf. um eine wohnverträglichere Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 4. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Reglungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 % der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon mindestens 25 % im 1. Förderweg. 5. Die vorgegeben Gebäudehöhen orientieren sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern die 3-4 Geschosse aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2021, OF 558/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7093 2021 1. Die Vorlage OF 537/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7093 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 16.01.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Vorgang: M 73/20 Der Magistrat wird gebeten, bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten: 1. Die bestehende Mischung aus Gewerbenutzung und Wohnnutzung wird als Mischgebiet planungsrechtlich gesichert. 2. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 3. Für die zukünftigen zur Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird die geforderte minimale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass mindestens ein Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinausragt und zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier sichert. 4. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt wird, durch dessen Ansiedlung sich Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit wird z. B. die Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. 5. Sofern es rechtlich möglich ist, wird in den Gewerbebereichen ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. 6. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulativen Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. 7. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. 8. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. 9. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard bzw. Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Fotovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist zudem zu prüfen, ob eine ökologische Bauweise (z. B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh und Lehmputz) vorgegeben werden kann. 10. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Regelungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 Prozent der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon zwei Drittel im 1. Förderweg und ein Drittel im 2. Förderweg. 11. Weitere Reihen- und Einfamilienhäuser inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden, sind zu vermeiden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdingbar. Die vorgegebenen Gebäudehöhen orientieren sich daher an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern, die drei bis vier Geschosse aufweisen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvolle Geschossflächenzahl von 2,5 einher. 12. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personenverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 13. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei den Planungen zu berücksichtigen. 14. Bis zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre ausgesprochen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai 2020 vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die oben genannten Kriterien bzw. Vorgaben beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 896 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment