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Reflexion

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KNUT Busse im Süden

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 559/5 Betreff: KNUT Busse im Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz, eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen im bergigen südlichen Sachsenhausen z. B. mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße wird ein großer Teil der Parkplätze wegfallen. Wie kommen vor allem ältere Menschen aus dem bergigen Süden des Stadtteils in die Schweizer Straße, dorthin wo die Infrastruktur ist? Umsteigeverbindungen, auch in die U-Bahn, sind für einige Menschen sehr beschwerlich, Radfahren in den steilen Straßen kaum möglich. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Süden mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße wäre daher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2867 2022 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

KNUTBusse im Süden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2867 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 15.09.2022 Betreff: KNUT-Busse im Süden Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz, eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen im bergigen südlichen Sachsenhausen z. B. mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße wird ein großer Teil der Parkplätze wegfallen. Wie kommen vor allem ältere Menschen aus dem bergigen Süden des Stadtteils in die Schweizer Straße, dorthin, wo die Infrastruktur ist? Umsteigeverbindungen, auch in die U-Bahn, sind für einige Menschen sehr beschwerlich, Radfahren in den steilen Straßen kaum möglich. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Süden mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße wäre daher sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

Beratung im Ortsbeirat: 4