Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Änderung des Bebauungsplans 417
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 56/13 Betreff: Änderung des Bebauungsplans 417 Der Bebauungsplan 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplan 417 dahingehend zu ändern, dass innerhalb dieser Siedlungsfläche das Baurecht für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle an der Straße Alt Erlenbach im Anschluss an den Friedhof geschaffen werden kann. Begründung: Der im Bebauungsplan 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweitungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 897 2012 Die Vorlage OF 56/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Antragsbegründung wie folgt geändert wird: Nieder-Erlenbach ist nach wie vor der einzige Stadtteil Frankfurts, der über keine eigene Sporthalle verfügt. Aus diesem Grund wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vereinbart, in Nieder-Erlenbach eine Sporthalle zu bauen. Der im Bebauungsplan Nr. 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an der Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweiterungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 897 entstanden aus Vorlage: OF 56/13 vom 30.01.2012 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Der Bebauungsplan Nr. 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 417 dahin gehend zu ändern, dass innerhalb dieser Siedlungsfläche das Baurecht für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle an der Straße Alt-Erlenbach im Anschluss an den Friedhof geschaffen werden kann. Begründung: Nieder-Erlenbach ist nach wie vor der einzige Stadtteil Frankfurts, der über keine eigene Sporthalle verfügt. Aus diesem Grund wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vereinbart, in Nieder-Erlenbach eine Sporthalle zu bauen. Der im Bebauungsplan Nr. 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an der Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweiterungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 819 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment