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Reflexion

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Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Dem Magistrat liegt das Ergebnis der Verkehrszählung mittlerweile vor. Die erforderlichen Verkehrszahlen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind an der Kreuzung Orber Straße / Cassellastraße nicht gegeben. Speziell an den Querungen der Cassellastraße ist die Fußgängerstärke wesentlich zu gering. Auch die Kfz-Stärke in der fußgängerstärksten Stunde rechtfertigt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3321 Antrag vom 10.04.2019, OF 560/11 Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1273

Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2019, OF 560/11 Betreff: Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße Vorgang: ST 379/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bewusst ist, dass die Erhebung der erforderlichen Verkehrszahlen vor dem Umzug und der Eröffnung der Freien Christlichen Schule (Orber Straße 4) stattgefunden hat und demnach höchst wahrscheinlich nicht mehr aktuell ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wieso es nicht möglich ist, nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße einen Fußgängerüberweg zu installieren? Begründung: Momentane Situation (Quelle: Google Maps) Laut VwV StVO wäre ein Fußgängerüberweg nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße möglich, da er die Vorfahrtsstraße nicht kreuzt. Wünschenswert wären natürlich vier Fußgängerüberwege, um den Schülern den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2019 Die Vorlage OF 560/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4