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Reflexion

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Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 538/11 vom 21.12.2023 Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH des Bundes dahin gehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen Seckbach, Nähe des Parkhauses in der Borsigallee, und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wege verbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete in Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahn-Haltestelle "Borsigallee"). Begründung: (Quelle: S. Neubauer) Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich, dass der Weg nun gesperrt ist und der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 4933/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf die Autobahn GmbH des Bundes einzuwirken, im Teufelsbruch wieder einen Fuß- und Radweg zu schaffen. Begründung: Die Autobahn GmbH hat den gesamten ehemaligen Teufelsbruch im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels gesperrt. Damit ist eine wichtige Verbindung im Grüngürtel vom Riederwald zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße in Fechenheim sowie zum Fechenheimer Wald verloren, es wird ein Umweg durch bebautes Gebiet erforderlich. Auf Anfrage hat die Autobahn GmbH erklärt, hier verlaufe eine Baustraße und das Gebiet müsse gesperrt bleiben. Nach Auffassung des Ortsbeirats besteht aber genug Platz, um am östlichen Rand des Teufelsbruch einen Fuß- und Radweg einzurichten. Es ist zu beachten, dass die Baustelle voraussichtlich mindestens zehn Jahre bestehen wird. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine OM 4933, die eine Querungsmöglichkeit durch das Baufeld weiter nördlich fordert. Quelle: Geoportal Frankfurt. Bearbeitung: Stefan Helming Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5195 2024 Die Vorlage OF 564/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4