Reflexion
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Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1256 entstanden aus Vorlage: OF 424/8 vom 24.04.2019 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse? Der o.a. Vortrag des Magistrats bittet u.a. um Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der ABG Frankfurt Holding über das in einem Mischgebiet befindliche, 1.850 qm große Grundstück Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 652, am Oberschelder Weg. Zielsetzung ist lt. Magistrat die Errichtung von Wohngebäuden bzw. Geschosswohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation in den Stadtteilen. Die dem Magistratsvortrag beigefügte Karte deutet eine Erschließung der geplanten Wohngebäude über den Max-Kirschner-Weg an. Die im Bebauungsplan Nr. 537 Heddernheim-Nord nur als "Weg" bezeichnete Verkehrsfläche zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und der Heddernheimer Landstraße wurde 2006 vom Ortsbeirat nach dem von den Nationalsozialisten 1938 vertriebenen Arzt und letztem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Heddernheim Dr. med. Max Kirschner (1886-1975) benannt mit der Zielsetzung, dass diese Adresse nach dem Umzug der Kleintierzuchtanlage einmal zur Wohnadresse für viele Bürgerinnen und Bürger wird. Eine Realisierung des letzten Abschnitt des Neubaugebietes Heddernheim-Nord im Bereich der Neumühle ("Im Damm") scheiterte bis lang daran, dass der Bebauungsplan durch den amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich des Urselbaches überlagert wird und somit wasserrechtliche Bedenken einer Wohnbebauung zwischen U-Bahn und Ludwig-Reinheimer-Straße im Wege stehen. Der Ortsbeirat bleibt bei seiner Auffassung, dass das beplante Gebiet sich aus Sicht des Ortsbeirates hervorragend als Wohnquartier eignet und den vernünftigen Schlussstein der Entwicklung des seit Schließung der VDM 1981 und dem Abriss des Luftschutz-Bunkers zur Verfügung stehenden Zeilweg-Gebietes südlich der Stadtbahntrasse bilden würden. Eine Wohnbebauung östlich des Max-Kirschners-Weges könnte dem Bauprojekt neuen Auftrieb verleihen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welches Wohnbauprojekt in welcher Größenordnung plant die ABG am Oberschelder Weg bzw. Max-Kirschner-Weg? 2. Welche Gewerbeprojekte wurden zuvor für diese Fläche geprüft? 3. Wann wird die in der Anlage 3 dargestellte Straße (in blau dargestellte, direkte Verbindung vom Bereich Kleintierzuchtanlage zum Wendehammer Heddernheimer Landstraße - Hausnr. 150a) erstellt werden? 4. Wird der Max-Kirschner-Weg (bisherige Straße - in Anlage 3 in hellbraun dargestellt - oder die noch neu zu erstellende Straße) zur Erschließungsstraße für den Gebäudekomplex, den die ABG am Oberschelder Weg plant? 5. Werden die geplanten Wohnhäuser die Adresse "Max-Kirschner-Weg" haben? 6. Gibt es für das Gebiet nördlich des Max-Kirschner-Weges ("Im Damm") aktuelle Planungen für Wohnungsbau? 7. Das Gebiet westlich des Max-Kirschner-Weges ist als "Grünfläche-Dauerkleingärten" ausgewiesen: Sieht der Magistrat Möglichkeiten, das ungenutzte Grundstück zwischen Max-Kirschner-Weg und dem bestehenden Verbindungsweg vom Wendehammer zur Kleintierzuchtanlage ebenfalls für Wohnungsbau nutzbar zu machen? 8. Welche Nutzung ist für die Flächen beidseits des heute vorhandenen Max-Kirschner-Weges (in Anlage 3 Lageplan 1-2000 Oberschelder Weg zu M 14 2019 als hellbraune Fläche dargestellt), im Bereich beginnend vom Wendehammer Heddernheimer Landstraße bis zur Richtungsänderung des Weges, vorgesehen? 9. Welche Nutzung ist für die Fläche (heute als Bolzplatz genutzt) westlich neben der Kleintierzuchtanlage vorgesehen? Kann diese Fläche als Freizeit- und Sportfläche weiter ausgebaut werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1594 Aktenzeichen: 63 0
Was ist mit der Grünfläche beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des MaxKirschnerWegs geplant?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 564/8 Betreff: Was ist mit der Grünfläche beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs geplant? Vorgang: V 1256/19 OBR 8; ST 1594/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme teilte der Magistrat 2019 u.a. mit, dass die zukünftigen Nutzungen des Geländes entlang des Max-Kirschner-Wegs (im Bebauungsplan Nr. 537 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt) im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts entwickelt und bewertet werden sollte. Das Kleingartenentwicklungskonzept liegt seit ca. einem Jahr vor. Im Textteil wird auf diesen Bereich leider nicht eingegangen, wurde aber ggf. dennoch einer Bewertung vorgenommen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie wird die weitere Entwicklung der Grünfläche beziehungsweise der als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs aussehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 564/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 564/8 wurde zurückgezogen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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