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Mainkai
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Betreff: Mainkai Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2022, § 1157 - NR 59/21 LINKE., NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Schlussbericht zur probeweisen Öffnung des nördlichen Mainufers für den Fuß- und Radverkehr ist diesem Bericht (aufgrund des Umfangs nur online) beigefügt. Er liefert einen umfassenden Einblick in die verkehrlichen Auswirkungen und stellt dar, warum die Ergebnisse trotz der pandemiebedingten Veränderungen im Verkehr im Abgleich mit dem Gesamtsystem aufschlussreich sind und wichtige Erkenntnisse liefern. Der Magistrat beabsichtigt, ein stadträumliches Freiraum- und Gestaltungskonzept für den Mainkai zu erarbeiten und diesen dauerhaft für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Es erfolgen zunächst temporäre Umnutzungen in den Schulferien, während derer der Mainkai zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Nach Durchführung der erforderlichen Verwaltungsverfahren kann dann gegebenenfalls eine dauerhafte Sperrung erfolgen. Sowohl die temporären Umnutzungen als auch die dauerhafte Entwicklung des Stadtraumes wird von weiteren Maßnahmen (Umfahrungskonzept) begleitet, um eine kleinräumige Verlagerung auf die umliegenden Straßen, insbesondere südmainisch, zu vermeiden. Bei temporären Umnutzungen in den Schulferien - aber auch bei einer dauerhaften Entwicklung des Stadtraumes - ist selbstverständlich die Ver- und Entsorgung der Schifffahrtslinien zu gewährleisten. Die entsprechenden Unternehmen müssen eine Zufahrtsberechtigung erhalten. Das Einfahren von Reisebussen in neu entstehenden Stadtraum ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Die im Sommer 2021 eingerichteten Radverkehrsanlagen sollten auch während der temporären Umnutzung in den Schulferien nutzbar bleiben. Ausnahmen stellen hier die beiden großen Feste (Mainfest und Museumsuferfest) dar. Ansonsten beschränkt sich die für Veranstaltungen nutzbare Fläche im Wesentlichen auf den Verkehrsraum zwischen den Radfahrstreifen. Im zu erarbeitenden Freiraum- und Gestaltungskonzept wird eine anforderungsgerechte und konfliktarme Führung des Radverkehrs angestrebt. Zu 3.a): Dem Beschluss wird in diesem Punkt entsprochen. Zu 3.b): Im Bereich des neu zu entwickelnden Stadtraumes befinden sich Anlegestellen zweier Reedereien, die dort regelmäßig insgesamt sechs Fahrgastschiffe betreiben. Diese Schiffe stehen täglich für Rundfahrten und regelmäßig für Charterfahrten zur Verfügung. Zur Ver- und Entsorgung dieser Schiffe ist in erheblichem Maße Lieferverkehr erforderlich, der sich nicht nach Belieben steuern lässt. Beispielsweise erhält die Flotte der Primus-Linie ihren Schiffsdiesel einmal wöchentlich zwischen 5:00 und 6:00 Uhr. Im gleichen Zeitraum erhält die Primus-Linie täglich, außer sonntags, eine Lieferung frischer Backwaren. Charterfahrten finden überwiegend am Wochenende statt, sodass die Anlieferung und der Abtransport durch Getränkelieferant:innen, Caterer:innen und Techniker:innen ebenfalls am Wochenende erfolgen muss. Umnutzungen an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Nachtstunden sind weder mit vertretbarem Aufwand umzusetzen noch zielführend und auch straßenverkehrsrechtlich nicht rechtssicher umzusetzen, sie werden daher abgelehnt. Es wird noch einmal darauf verwiesen, dass temporäre Umnutzungen straßenverkehrs- und straßenrechtlich nur dann durchführbar sind, wenn die Flächen für Veranstaltungen benötigt werden. Zu 3.c): Dem Beschluss wird in diesem Punkt entsprochen. Zu 3.d): Die Durchführung des Frankfurter Flohmarktes im geplanten Sperrbereich zwischen der Straße Zum Pfarrturm und der Untermainbrücke wäre grundsätzlich möglich und wurde ab 25.01.2020 viermal umgesetzt, bis die rechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie den Fortbetrieb beschränkten. Um den Marktbetrieb zweiwöchentlich am Mainkai erneut durchführen zu können, wäre es zwingend erforderlich, den Sperrbereich an Marktsamstagen ohne Flächeneinschränkungen, zum Beispiel durch Stadtmobiliar wie Bänke oder mobile Grünanlagen, nutzen zu können. Mangels geeigneter Strominfrastruktur vor Ort müssen Anschlusspunkte über mobile Verteilerschränke nachgerüstet werden, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf wäre jeweils notwendig. Zu Zeiten von anderen Großveranstaltungen am Mainufer, inklusive des Auf- und Abbaus, ist die Durchführung des Flohmarktes nicht darstellbar und auch nicht vorgesehen. Bei der Anordnung des Marktstandaufbaus ist das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen einzuplanen. Danach ist auf der gesamten Länge eine Fahrspur für Einsatzfahrzeuge vorzuhalten. Anfang 2020 wurden im laufenden Marktbetrieb erhebliche Schwierigkeiten bei der Auf- und Abbaulogistik aufgrund der zum Sachsenhäuser Ufer vergleichsweise geringen Breite der nutzbaren Veranstaltungsfläche am Mainkai festgestellt. Deshalb wäre eine Neukonzeption des Marktes am Mainkai erforderlich. In aller Regel reisen die Beschicker:innen des Flohmarktes mit Kraftfahrzeugen an und verbringen so die zum Verkauf feilgebotene Ware an den Ort der Veranstaltung beziehungsweise weiter an den zugeteilten Standplatz. Während der Marktveranstaltung könnte die Straße nicht autofrei sein. Die Grünflächen am nördlichen Mainufer stehen zum Zweck der Flohmarktnutzung nicht zur Verfügung. Die schmalen Nebenstraßen des Mainkai sind im Wesentlichen wegen zu geringer Fahrbahnbreite und angrenzender, zumeist mehrgeschossiger Wohnbebauung nicht für die Arrondierung des Flohmarktes geeignet. Im Genehmigungsverfahren des Flohmarktes am Mainkai wurde bei der ersten Standortverlagerung bereits festgelegt, dass die Ausfahrt der Tiefgarage Dom-Römer und die Abfahrt über den östlichen Mainkai auch an Markttagen gewährleistet bleiben muss. Darüber hinaus sind die eingerichteten Omnibusparkplätze in der Straße Zum Pfarrturm zu erhalten sowie die Andienung der Fahrgastschiffe an der Fahrtorwerft zu ermöglichen. Eine zusammenhängende Ausdehnung der Marktfläche in östliche Richtung, inklusive der Fahrgasse, lässt sich somit in Einklang mit den behördlichen Auflagen und Vorgaben nicht realisieren. Um den Römerberg als Zusatzfläche für den Flohmarkt zu erschließen, wäre es erforderlich, das Befahren der dortigen Fußgängerzone für den Beschicker:innenverkehr morgens zum Aufbau und nachmittags zum Abbau zu ermöglichen. Veranstaltungen werden in der Regel über die Limpurgergasse, die Begegnungsverkehr nur sehr eingeschränkt zulässt, angedient. Aufgrund der Passant:innen-Grundfrequenz sowie der ansässigen Außengastronomie werden insbesondere nachmittags zum Abbau erhebliche Sicherheitsrisiken gesehen, den Römerberg in den regulären Marktbetrieb einzubinden. Eine Einbeziehung des Römerbergs wird aufgrund der heute schon ausgeprägten Nutzung des Römerbergs abgelehnt. In der Gesamtschau wird eine Verlegung des Flohmarktes auf das nördliche Mainufer als nicht zielführend angesehen und lässt sich nach Auffassung des Magistrats im zu erarbeitenden Freiraum- und Gestaltungskonzept - schon allein aufgrund des weiterhin erforderlichen hohen Grades an Flächenversiegelung - nicht sinnvoll abbilden. Eine Ausweitung oder Verlagerung auf den Römerberg wird abgelehnt. Zu 3.e): Eine probeweise beziehungsweise temporäre Umnutzung der Fahrbahnen des Mainkai während der Schulferien ermöglicht, verschiedene Nutzungskonzepte und deren Auswirkungen zu erproben. Mit dem Konzept "Sommer am Main" wird dies erstmalig in 2022 erfolgen. Die Belebung der gesperrten Fläche kann während der temporären Umnutzung in erster Linie durch Aktionen und Freizeitangebote für verschiedene Nutzer:innengruppen unterstützt werden. Die Entwicklung eines Freiraum- und Gestaltungskonzeptes ist sinnvoll für eine gegebenenfalls folgende dauerhafte Entwicklung des Stadtraumes am Mainkai. Es ist zu empfehlen, bei der Entwicklung eines solchen Konzeptes, frühzeitig die Anwohner:innen und potentielle Nutzer:innen einzubeziehen, um zukünftige Nutzungskonflikte, insbesondere in den Nachtstunden, zu minimieren. Als Grundlage hierfür ist es vorgesehen, einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Zu 3.f): Es wird auf den eingangs erwähnten, umfassenden Ergebnisbericht der einjährigen Sperrung verwiesen, der diesem Vorgang als Anlage (aufgrund des Umfangs nur online) beigefügt ist. Es ist vorgesehen, die Auswirkungen der temporären Umnutzungen verkehrlich zu untersuchen. Der Magistrat verweist ferner auf den parallel verlaufenden Prozess zum Masterplan Mobilität, in dem strategische Ziele für die zukünftige Verkehrsentwicklung und -planung festgelegt werden sollen. Auch diese Ziele sollten zu gegebener Zeit der Bewertung der Auswirkungen der Mainkai-Entwicklung zugrunde gelegt werden. Zu 3.g): Dem Beschluss wird in diesem Punkt dahingehend entsprochen, dass der Mainkai in den Sommerferien 2022 für Veranstaltungen umgenutzt wird. Neben den Stadtfesten Mainfest und Museumsuferfest wird mit dem "Sommer am Main" ein vielfältiges Angebot geschaffen, sich den Raum anzueignen, neue Nutzungen auszuprobieren und temporäre Aufenthaltsqualität zu erleben. Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig der öffentliche Raum ist. Es ist ein lebendiger und gleichzeitiger Rückzug bietender Lebensraum für Menschen, die hier wohnen, arbeiten, ihre Freizeit verbringen und in dem Zusammenhang Orte für Bewegung, Begegnungen, Erholung und Vieles mehr suchen. Insbesondere in den Sommermonaten suchen Menschen verstärkt die Parks, Grünflächen, Straßen und Plätze auf; es finden sich an diesen Orten vielfältige Gruppen zusammen und gehen unterschiedlichen Aktivitäten nach. Eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main nimmt hierbei der Stadtraum am Main ein. Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt: Ort der Gründung 794 durch Karl den Großen, Hafen, Umschlag-, Handels- und Marktplatz, gewürdigt durch die Fischer, die seit Weihung der Dreikönigskirche 1340 hier ihr jährliches Mainfest feiern, gerahmt durch die Wohnzeilen des "weißen Mainprospekts", geprägt durch die Kultur, die mit dem "Museumsufer" erheblich zum internationalen Erfolg der Finanzmetropole beiträgt, eingebettet in die umfassende Umgestaltung des Stadtraums am Main seit den 1980er Jahren. Die Promenaden entlang der begrünten Flussufer zwischen Ost- und Westhafen erfreuen sich heute größter Beliebtheit bei Fußgängern und Radfahrern und auch die Verbindung zwischen "Hibbdebach und Dribbdebach" wurde durch den Bau des Holbeinstegs 1990, als zweite Fußgängerbrücke neben dem Eisernen Steg, verbessert. Einzig hat die Nutzungsintensität seitdem stetig zugenommen und so zeichnen die aktuellen Konfliktlinien zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern ein Bild, das eine weitergehende Neuverhandlung des zur Verfügung stehen öffentlichen Stadtraums zu erfordern scheint. Mit Nutzung des Mainkais zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke für besondere Veranstaltungen, nicht zuletzt im Rahmen des Verkehrsversuchs 2019/20, konnten bereits einige Erfahrungen und Gestaltungsideen gesammelt werden, die eine dauerhafte Neugestaltung dieses Straßenabschnitts nahelegen. Deshalb soll es in diesem Sommer 2022 erneut die Chance geben, die Potenziale und Möglichkeiten für eine zukünftige Nutzung und Gestaltung experimentell zu erkunden und darüber in den Austausch zu treten: - Welche Nutzungen und Qualitäten braucht die Stadtgesellschaft an diesem zentralen Ort? - Was zeichnet das Mainufer aus, wenn es nicht vom Auto geprägt wird, sondern die Menschen der entscheidende Maßstab sind? - Wie finden wir einen angemessenen Umgang mit der historischen, kulturellen und sozialen Bedeutung des Mainkais? - Wie wollen wir uns als Stadt präsentieren? - Welche Bedeutung hat für uns die Verknüpfung der Innenstadt mit dem Main? Die in diesem Austausch gewonnenen Erfahrungen und Anregungen sollen in die weiteren Überlegungen zur Gestaltung einfließen und werden Grundlage für das zu erarbeitende Freiraum- und Gestaltungskonzept. Umnutzungszeiträume kürzerer Dauer (kürzer als vier Wochen) sind aufgrund zahlreicher, erforderlicher Begleitmaßnahmen (z. B. Aufbau der Sperreinrichtungen (Terrorabwehrsperren, Schranken), Aufstellen der Umleitungsbeschilderung, Anpassung von Lichtsignalanlagen usw.) unverhältnismäßig und werden daher abgelehnt. Bis zur endgültigen Umnutzung des Stadtraumes wird daher eine temporäre Umnutzung in den Sommerferien vorgesehen. Anlage Schlussbericht (ca. 16,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.06.2021, NR 59 Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 487 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 29.06.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Die PARTEI gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2082, 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.09.2022 Aktenzeichen: 66 5
Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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