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Reflexion

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Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2022, OF 569/5 Betreff: Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Carl-von-Noorden-Platz Halteverbotsschild oder Fußgängerzonen-Schild aufzustellen. Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist für die Öffentlichkeit vorgesehen und im städtischen Eigentum, nicht als Parkfläche ausgewiesen und deshalb auch abgepollert. Jedoch wird dort regelmäßig geparkt, da die dafür vorgesehenen Poller nicht eingesteckt sind. Die Maßnahme ist erforderlich, damit die Ordnungskräfte das Falschparken sanktionieren können. Diese Situation wurde immer schlimmer, dass sogar die Hauseingänge zu den ansässigen Büros zugeparkt werden. Bilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3047 2022 Die Vorlage OF 569/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3047 entstanden aus Vorlage: OF 569/5 vom 14.10.2022 Betreff: Carl-von-Noorden-Platz: ein Halteverbotsschild oder Fußgängerzonenschild aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Carl-von-Noorden-Platz ein Halteverbotsschild oder ein Fußgängerzonenschild aufzustellen. Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist für die Öffentlichkeit vorgesehen und im städtischen Eigentum und nicht als Parkfläche ausgewiesen, weshalb er auch abgepollert ist. Jedoch wird dort regelmäßig geparkt, da die dafür vorgesehenen Poller nicht eingesteckt sind. Die Maßnahme ist erforderlich, damit die Ordnungskräfte das Falschparken sanktionieren können. Diese Situation wurde immer schlimmer, dass sogar die Hauseingänge zu den ansässigen Büros zugeparkt werden. Bilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 649 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4

Beratung im Ortsbeirat: 4