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Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2014, OF 573/2 Betreff: Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung: In Presseberichten im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX wurde immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn aber die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 42 2014 Die Vorlage OF 573/2 wird in folgender Fassung beschlossen: "In dem Doppelhaushalt 2015/16 werden die erforderlichen Mittel für die Durchführung von Lärmmessungen an Baustellen bereitgestellt, um die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte durch Mitarbeiter der Bauaufsicht oder externe dritte Dienstleister sicherstellen zu können. Begründung: Die Bauaufsicht verfügt nicht über die technische Ausrüstung (Lärmmessgeräte), um solche Kontrollen vornehmen zu können. Der Ortsbeirat 2 möchte den Magistrat aber ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, dass die entsprechenden Kontrollmessungen auch durch externe dritte Dienstleister durchgeführt werden können und nicht zwangsläufig nur durch städtische Mitarbeiter. Daher sollen die Mittel nicht zwangsläufig für die Anschaffung von technischem Gerät durch die Bauaufsicht verwendet werden, sondern gegebenenfalls auch für entsprechende Messaufträge an Dritte." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessungen durch die Bauaufsicht
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.11.2014, EA 42 entstanden aus Vorlage: OF 573/2 vom 12.10.2014 Betreff: Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessungen durch die Bauaufsicht Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden die erforderlichen Mittel für die Durchführung von Lärmmessungen an Baustellen bereitgestellt, um die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte durch die Bauaufsicht oder externe dritte Dienstleister sicherstellen zu können. Begründung: Die Bauaufsicht verfügt nicht über die technische Ausrüstung (Lärmmessgeräte), um solche Kontrollen vornehmen zu können. Der Ortsbeirat 2 möchte den Magistrat aber ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, dass die entsprechenden Kontrollmessungen auch durch externe dritte Dienstleister durchgeführt werden können und nicht zwangsläufig nur durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher sollen die Mittel nicht zwangsläufig für die Anschaffung von technischem Gerät durch die Bauaufsicht verwendet werden, sondern gegebenenfalls auch für entsprechende Messaufträge an Dritte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 333 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 42 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= Annahme im Rahmen E 64) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Piraten (= Annahme) RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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