Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 entstanden aus Vorlage: OF 288/11 vom 02.01.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Vorgang: OM 909/16 OBR 11; ST 372/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden die notwendigen Mittel eingestellt, um die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim, in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage), durch die Anbringung von Leitschwellen sicher zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Kraftfahrzeuge getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Gegenfahrbahn zu nutzen, und so am Stau vorbeizufahren. Der Ortsbeirat bemüht sich schon länger diese sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen (Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372). Die Anbringung der Leitschwellen scheiterte jedoch bisher an den Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 909 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1315 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 57 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 32 1

Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Mit Stellungnahme des Magistrats vom 13. Februar 2017, ST 372, wurde die Anbringung von Leitschwellen auf Grund des unverhältnismäßig hohen Kostenfaktors und des zu erwartenden hohen Wartungsaufwandes abgelehnt. In den Jahren 2012 bis zum April 2018 wurde von der Polizei im Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen der Straße Am Gansbühl und der Hanauer Landstraße keine Unfallhäufigkeit identifiziert. Darüber hinaus bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht Bedenken, dass durch zu erwartende Beschädigungen der Leitschwelle herumliegende Teile zu verkehrsgefährdenden Situationen führen. Bei einem Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführenden, die bei Rückstau die vorhandene durchgezogene Mittelmarkierung vor der angebrachten Leitschwelle überfahren, besteht zudem keine Möglichkeit mehr sich in den Fahrverkehr einzuordnen. Dadurch entstehen nicht nur Behinderungen der entgegenkommenden Straßenbahn, sondern unfallträchtige Verkehrssituationen. Die Anbringung von Leitschwellen ist aus vorgenannten Gründen in diesem Fall nicht das geeignete Mittel die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Stattdessen wird vorgeschlagen die bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie zu ersetzen. Hierdurch sollte die Hemmschwelle zum illegalen Überfahren der Mittellinie erhöht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1315

Beratung im Ortsbeirat: 4