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Reflexion

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Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos freihalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 574/9 Betreff: Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos freihalten Durch ordnungswidrig parkende Autos auf der rechten Seite der Dreihäusergasse Richtung Lachweg im eingeschränkten und absoluten Halteverbot wird die Durchfahrt der engen Straße so weit erschwert, dass Pkw's teilweise auf den schmalen Fußweg ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z.B. häufige Kontrollen mit Verwarnungen, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle durchzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4417 2023 Die Vorlage OF 574/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 574/9 vom 03.09.2023 Betreff: Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten Durch ordnungswidrig geparkte Autos auf der rechten Seite der Dreihäusergasse Richtung Lachweg im eingeschränkten und absoluten Halteverbot wird die Durchfahrt der engen Straße so weit erschwert, dass Pkws teilweise auf den schmalen Fußweg ausweichen müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. häufige Kontrollen mit Verwarnungen, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5

Beratung im Ortsbeirat: 4