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Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Die erwähnte Pförtnerampel (in der Richtlinie zur Planung von Lichtsignalanlagen (RiLSA) als "Zeitinsel" genannt) wird mit einer zweifeldigen Signalfolge (ROT-GELB-DUNKEL) betrieben. Grün wird hier nicht gezeigt, sodass beim Erlöschen des Signals nicht mit freier Fahrt zu rechnen ist, sondern nach wie vor die Vorrangregeln nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten. Hiernach dürfen Schienenfahrzeuge beim Fahrgastwechsel nur unter besonderer Vorsicht mit maximal Schrittgeschwindigkeit und entsprechendem Abstand überholt werden (§ 20 Absatz 2 StVO). Sollte der Fahrgastwechsel beim Erlöschen des roten Signals noch nicht abgeschlossen sein, haben Fahrgäste auf der Fahrbahn also weiterhin Vorrang vor dem Kraftfahrzeug- und Radverkehr auf der Friedberger Landstraße. Um die Fahrbeziehung Koselstraße / Bornheimer Landstraße in einer Grünphase bewerkstelligen zu können, muss eine Umorganisation der Steuerung stattfinden. An der besagten Kreuzung stehen die Projekte "Radlückenschluss Friedberger Landstraße" sowie "ÖV-Kombitrasse" an. Im Zuge dieser Projekte wird eine Umorganisation der Steuerung geprüft. Ein zeitlicher Horizont hierfür kann noch nicht genannt werden Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung des Straßenverkehrsamtes. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der betroffenen Örtlichkeit liegt keine Unfallhäufungsstelle vor, auch weitere Auswertungen ergaben keine Auffälligkeiten, die eine Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage rechtfertigen würden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782
Radweg Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Betreff: Radweg Friedberger Landstraße Vorgang: OM 3449/23 OBR 3; OM 3606/23 OBR 3; ST 1263/23; ST 1325/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie der Planungsstand zum Lückenschluss des Fahrradwegs auf der Friedberger Landstraße ist, welche Lösungsvorschläge zur Umsetzung angedacht sind und in welchem Zeitrahmen die Umsetzung geplant ist. Begründung: In verschiedenen Antworten auf andere Anfragen an den Magistrat (z.B. ST 1263 und ST 1325) wird mit Verweis auf die Umsetzung des Projekts "Radlückenschluss Friedberger Landstraße" um Geduld gebeten. Des Weiteren stellte die Friedberger Landstraße laut FAZ-Recherchen (Veröffentlichung vom 14.7.) im letzten Jahr einen der gefährlichsten Unfallschwerpunkte dar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 578/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 782 2023 Die Vorlage OF 578/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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