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Umgestaltung Atzelbergplatz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Betreff: Umgestaltung Atzelbergplatz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 321 (M 92) 1. Der Umgestaltung des Atzelbergplatzes wird entsprechend der beigefügten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 3.519.000,-- € werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 Mittel in Höhe von 4.150.000,- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003391 vorgesehen sind; b) das vorhandene Anlagenbauwerk (Platzfläche mit vorgelagertem Wendehammer) zum 31.12.2011 einen Restbuchwert von ca. 104.000,-- € hat, der als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln ist, c) die Jahresfolgekosten in Höhe von 284.720,-- € sichergestellt sind. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Atzelbergplatzes im Platzbereich 35 Bäume gefällt werden müssen. 5. Der Baumfällung wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist durch Neupflanzungen von 17 Bäumen im Platzbereich vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.03.2007, § 1470, die Umgestaltung des Atzelbergplatzes in die Prioritätenliste des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Zur Zielfindung und Optimierung der Planung wurde in der Atzelbergsiedlung eine Planungswerkstatt durchgeführt. Das vorläufige Ergebnis der Planungswerkstatt war die Vorplanung zur Neugestaltung des Platzes, die am 16.06.2011, § 321 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Planungswerkstatt wurde nach dem Beschluss der Vorplanung weitergeführt und soll in einer Begleitung der Baumaßnahme durch die Anwohner und ansässigen Initiativen münden. Die Neugestaltung des Platzes und seiner Randbereiche soll die ursprünglich angestrebte Funktion als Treff- und Aufenthaltspunkt der Atzelbergsiedlung stärken. Ziel ist es, eine Belebung des Platzes durch die Gestaltung (z. B. Brunnen) und die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten zu erzielen. Darüber hinaus sollen bereits vorhandene Angebote (z. B. Wochenmarkt) gestärkt und der vorhandene Leerstand in den Randbereichen verringert werden. Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, dass die Kirchengemeinde den Kirchplatz neu gestaltet und der Allgemeinheit dort ein Gehrecht einräumt und dass die Kirchengemeinde im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohn- und Geschäftsgebäudes die Kosten der Umgestaltung der angrenzenden öffentlichen Grünfläche übernimmt. Aufgrund zeitlicher Verschiebungen und einer notwendigen Änderung des Bebauungskonzeptes zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelbergplatz wird die Umgestaltung des Platzes vorgezogen. Von der Umgestaltung des Platzes soll der untere Bereich der Maria-Rosenkranz-Gemeinde ebenfalls profitieren. Bei einer prognostizierten Bauzeit von mindestens 1 Jahr wird ein Baubeginn noch im Jahr 2012 angestrebt. B - Alternativen Keine Der vorliegende Entwurf folgt dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 321, "Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des Atzelbergplatzes", aufgrund des Vortrags des Magistrats vom 06.05.2011, M 92. C - Lösung Das Planungsgebiet ist gekennzeichnet durch die stark bewegten topografischen Verhältnisse der bestehenden Platzfläche. Zwischen den einzelnen Teilbereichen bestehen Höhenunterschiede von bis zu 11,00 m (130,43 m ü. NN im Bereich Wendehammer bzw. 119,42 m ü. NN im Bereich Kirche). Ein Großteil des Höhenunterschiedes wird durch eine Stützwand mit integrierter Treppenanlage am südöstlichen Rand der Platzfläche überwunden. Die Platzfläche weist eine recht inhomogene Gestaltung auf; im zentralen Platzbereich wechseln sich verschiedenartige Pflaster- und Plattenbeläge ab. Die bestehende Platzfläche beinhaltet mehrere Standorte von Baumgruppen und Einzelbäumen; in den Randbereichen im Süden und Südosten befinden sich einzelne Grünflächen mit Sträuchern und Bäumen. Nördlich des Anwesens Atzelbergplatz Nr. 10 befindet sich eine Brunnenanlage. Am westlichen Rand des Planungsgebiets erfolgt der Anschluss an die Atzelbergstraße. Hier besteht eine als Wendehammer ausgebildete Fahrbahn. Eine beschrankte Zufahrt im Bereich des Wendehammers stellt die einzige Andienung der Fläche des Atzelbergplatzes dar, von allen anderen Richtungen ist die Platzfläche nur über Treppen und Rampen, die nicht barrierefrei ausgebaut sind, zu erreichen. Die überplante Fläche beträgt ca. 6.000 m2. Hiervon entfallen ca. 640 m2 auf die Fahrbahn des Wendehammers. Der Zustand der Oberflächen, insbesondere im Platzbereich und im Bereich der Treppenanlagen, ist als schlecht zu bezeichnen. Durch die vorgesehene Baumaßnahme wird die Platzfläche aufgewertet und in ihrer Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsort gestärkt. Die zentrale Platzfläche erhält eine einheitliche Gestaltung und wird höhentechnisch als homogene Fläche entwickelt. Die Höhenunterschiede zur bestehenden Bebauung in den Randbereichen werden durch terrassenartige Flächen überwunden. Die Randbereiche (Terrassen) sowie die Zufahrten erhalten ebenfalls eine einheitliche Gestaltung, werden jedoch optisch von der zentralen Platzfläche abgegrenzt. Die Gestaltung setzt sich im Bereich des Wendehammers unter Berücksichtigung der verkehrlich-technischen Belange fort. Am südlichen Rand der Platzfläche entstehen ein Platanenhain und eine Aussichtsplattform. Im nördlichen Anschlussbereich wird eine Anlieferzone errichtet. Die Platzfläche erhält barrierefreie Elemente und ist zukünftig von allen Seiten barrierefrei nutzbar. Bestehende Rampenanlagen mit Steigungen von bis zu 20 % werden zurückgebaut und durch Rampenanlagen ersetzt. Die zentrale Platzfläche erhält taktile Leitelemente. Die Ausstattung der Platzfläche, die sich teils in sehr schlechtem Zustand zeigt, wird erneuert. Hierbei wird die bestehende Brunnenanlage durch einen Neubau im Zentrum des Platzes ersetzt. Möblierung und Bepflanzung werden erneuert, um die Aufenthaltsfunktion der Platzfläche aufzuwerten. Um eine DIN-gerechte Beleuchtung der Platzfläche und somit eine Erhöhung der Sicherheit zu gewährleisten, werden die Beleuchtungsanlagen ebenfalls erneuert. Die bestehende Stützmauer wird teilweise durch eine neue, in der Lage veränderte Stützmauer ersetzt. Die Planung berücksichtigt die spätere optionale Realisierung eines Leuchtturmgebäudes im Bereich des Kirchenvorplatzes, wobei die Platzgestaltung von der Umsetzung dieses Vorhabens unabhängig ist. Zur Belebung des Atzelbergplatzes bzw. des gesamten Viertels soll die zentrale Platzfläche weiterhin für einen Wochenmarkt genutzt werden. In den Randbereichen der Platzfläche (vor allem im Bereich des Gebäudes Atzelbergplatz Nr. 9 - 11) werden Möglichkeiten zur gastronomischen Außenbewirtung geschaffen. Der Wendehammer im Bereich der Anwesen Atzelbergstraße Nr. 32 - 46 bleibt in seiner Funktion erhalten. Der Innenrand der Wendefahrbahn ist durch eine Baumscheibe begrenzt, die gegenüber dem Bestand geometrisch angepasst und vergrößert wird. Die Fahrbahn wird auf das notwendige Maß zurückgebaut und durch Asphalt, der farblich an das angrenzende Betonsteinpflaster angepasst wird, befestigt. Die Fahrbahn wird durch einen 4 cm hohen Bord begrenzt. Dadurch soll einen einheitliche Gestaltung und Aufwertung dieses Bereiches erreicht werden. Die zentrale Platzfläche zwischen den Anwesen Atzelbergplatz Nr. 10, Nr. 5 und Nr. 9 - 11 wird in mehrere Bereiche strukturiert. Der südöstliche Randbereich wird als Platanenhain mit einer wassergebundenen Deckschicht und anschließender Aussichtsplattform gestaltet. Der Platanenhain erhält umlaufend eine offene Rinne zur Entwässerung der umliegenden Platzbereiche. Die Randbereiche vor den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 5 bzw. Nr. 9 - 11 werden plateauartig von der Platzfläche abgetrennt. Die Begrenzung erfolgt durch Sitzstufen aus Betonfertigteilen. In der Mitte der zentralen Platzfläche kommt großformatiges Pflaster zur Ausführung. Ein überfahrbarer Brunnen wird in die Platzfläche integriert. Die Zufahrt zur Platzfläche erfolgt analog der Bestandssituation zwischen den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 1 - 5 und Nr. 2 - 8. Dieser Bereich erhält eine Baumreihe in der zentralen Achse. Die Gebäude auf der Südostseite der Zufahrt erhalten Vorgärten mit einer Tiefe von je 2,75 m. Die Anbindung am nordwestlichen Ende des Planungsgebietes erfolgt über eine Treppenanlage mit integrierten Rampen. Die Rampen werden gemäß den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA 2011) mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 1,80 m und einer Längsneigung von 6 % ausgeführt Auf die Treppen werden beidseitig nutzbare, beleuchtete Handläufe integriert. Zwischen den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 13 - 15 und dem Kirchengebäude Maria Rosenkranz erfolgt die fußläufige Anbindung ebenfalls mittels Treppenanlagen mit integrierten Rampen. Die Rampen weisen eine Länge von 4,00 m, eine Breite von 1,50 m und eine Längsneigung von 6 % auf. Zur weiteren Verbindung der oberen mit der unteren Ebene ist in diesem Bereich die Errichtung einer Rampenanlage zwischen alter und neuer Stützmauer vorgesehen. Hierzu wird die bestehende Stützmauer auf einer Länge von ca. 27,50 m erhalten und in der Höhe angepasst. Eine Treppenanlage an der westlichen Gebäudeecke des Kirchengebäudes ergänzt die Fußwegverbindung. In diesen Bereichen werden beleuchtete Handläufe auf jeder Seite vorgesehen. Die zentrale Platzfläche erhält eine Oberfläche aus Betonsteinpflaster bzw. -platten. 16 großformatige Platten der Abmessungen 40x40 cm werden von jeweils zweireihigen Läuferreihen aus Betonpflaster der Abmessungen 16x24 cm eingefasst. Entstehende Restbreiten an den Rändern der Platzfläche werden durch das Pflaster der Läuferreihen (ggf. zugeschnitten) ausgeglichen. Die Platzfläche erhält eine durchgängige, von Nordwest nach Südost abfallende Neigung von 2,5 %. Unmittelbar nordwestlich des Platanenhains befindet sich der entwässerungstechnische Tiefpunkt. Zu den nordwestlichen und südöstlichen Rändern der Platzfläche (Richtung Pizzeria bzw. Richtung Wendehammer) steigt der Platz mit einer Neigung von 2,5 - 3,5 %. In der Mittelachse des Platzes sowie rund um den Platanenhain wird die Läuferreihe mit einem höhentechnischen Versatz von 1 cm als Rinne ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt mittels offener Pflasterrinnen in Straßenabläufe 300x500 mm. Um die geplante Brunnenanlage kommt eine Schlitzrinne zur Ausführung, um bergseitig zufließendes Oberflächenwasser vor der Brunnenanlage aufzufangen und eine Vermischung des Oberflächenwassers mit dem Brunnenwasser zu verhindern. Der vorgesehene Platanenhain erhält eine wassergebundene Decke. Die Breite der Hainfläche beträgt ca. 12,00 m, eingepasst in das Pflasterraster der Platzfläche. Die Fläche erhält ein Dachprofil in Uhrglasform. Die Querneigung beträgt 3,0 bis 4,0 %. Die Einfassung der wassergebundenen Fläche erfolgt mittels Tiefbord T 10/30, das anfallende Oberflächenwasser wird in einer umlaufenden Pflasterrinne gefasst und über Straßeneinläufe abgeleitet. Der Platanenhain wird mit Sitzmöbeln (Bänken) bestückt, sodass hier, unmittelbar an der Aussichtsplattform, ein Verweilen im Schatten der Bäume ermöglicht wird. Im Bereich der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 2 - 8 bzw. Nr. 1 - 5 ist vom Wendehammer aus eine Zufahrt zur Platzfläche für Marktbeschicker, Rettungsdienste sowie Betriebsdienst- und Entsorgungsfahrzeuge vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Vorgärten der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 2 - 8 und den Rändern der mittig gelegenen Baumstandorte beträgt 4,00 m. Die Fläche zwischen den Baumstandorten und den Gebäuden Atzelbergplatz Nr. 1 - 3 erfüllt Aufenthaltsfunktionen für Fußgänger und kann bei Bedarf mit Spielgeräten oder Sitzmöbeln bestückt werden. Der betreffende Bereich erhält ein umgekehrtes Dachprofil mit einer offenen Pflasterrinne unmittelbar nordwestlich der Baumstandorte. Die Querneigung richtet sich nach den Zugängen zu den angrenzenden Gebäuden und beträgt ca. 3,0 %. Der gesamte Bereich ist mit einer Längsneigung von ca. 4,0 % in Richtung der Platzfläche geneigt. Die Oberfläche wird mit Betonpflastersteinen im Format 16x24 cm ausgeführt. Bei den Eingangsbereichen der Gebäude Atzelbergplatz Nr. 1, 3 und 5 wird hinsichtlich einer barrierefreien Zugangsmöglichkeit im Gegensatz zur vorhandenen Situation im weiteren Planungsprozess ein stufenloser Zugang angestrebt. Eine detaillierte Planung hierzu erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Im Bereich der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 13 - 15 wird ein Zugang zur Platzfläche über eine Treppen- und Rampenanlage vorgesehen. Die Breite des Zugangs beträgt im Bereich der Treppenanlage ca. 7,00 m und verringert sich am Gebäude Atzelbergplatz Nr. 15 auf eine lichte Weite von 4,00 m. Als Material ist Granit vorgesehen. Die Treppenanlage erhält beidseitig Handläufe. Die Oberfläche wird mit Betonpflastersteinen ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt durch quer eingebaute Kastenrinnen im Abstand von 20 - 25 m. Die Oberflächenentwässerung wird durch eine ausreichende Längsneigung in Richtung Nordosten gewährleistet. Eine ausgeprägte Querneigung ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Zugangsbereiche der Gebäude Atzelbergplatz Nr. 5 bzw. Nr. 9 - 11 werden plateauförmig von der zentralen Platzfläche abgetrennt. Die Oberfläche wird mit Betonpflastersteinen im Format 16x24 cm ausgeführt. Die Breite des so entstehenden Vorplatzes beträgt 4,00 m vor Gebäude Nr. 5 sowie ca. 7,70 m vor Gebäude Nr. 9 - 11. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Flächen wird über die integrierte Rampenanlage im Nordosten gewährleistet. Die Entwässerung erfolgt mit einer Neigung von ca. 2,0 % vom Gebäude weg. Auf eine stärkere Querneigung wurde im Hinblick auf die vorgesehene Außenbewirtung im Bereich des Gebäudes Nr. 9 - 11 und unter Berücksichtigung der verhältnismäßig kleinen Fläche verzichtet. Der Anschlussbereich an die Atzelbergstraße am nordwestlichen Ausbauende wird um einen Anlieferplatz ergänzt. Die bestehende Grünfläche im Bereich der Anwesen Atzelbergstraße Nr. 66-68 bleibt unberührt. Lediglich die Einfassung soll in Betonstein erneuert werden. Die bestehende Treppenanlage wird in Granitstein erneuert und erhält einen beidseitig nutzbaren, beleuchteten Handlauf. Die Oberfläche der Fußgängerflächen wird mit Betonpflastersteinen im Format 40x40 cm ausgeführt. Der Anlieferbereich wird in Großpflaster ausgeführt und durch einen 4 cm-Tiefbord von der Fahrbahn abgetrennt. In den Randbereichen der Platzfläche erfolgt die Führung sehbehinderter Menschen entlang der "inneren Leitlinie". Diese gestaltet sich größtenteils als Hauswand oder als Stützmauer. Im Bereich der Anwesen Atzelbergplatz Nr. 2-8 erfolgt die Führung entlang der dort vorgesehenen Vorgärten. Diese erhalten hierzu eine Einfassung mit Tiefbord und einem Bordanschlag von 4 cm. Im zentralen Platzbereich erfolgt die Führung mittels taktiler Elemente gemäß des "Arbeitsplans Barrierefreiheit" der Stadt Frankfurt. Zur Führung kommen einreihige Rillenplatten zur Ausführung, die in einem zentralen Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten zusammenführen. Zur Verhinderung illegalen Gehwegparkens kommen im Bereich des Wendehammers sowie im nordwestlichen Anschlussbereich an die Atzelbergstraße Poller im Gehwegbereich zum Ausführung. Der Einsatz der Poller wird auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt. Zwischen den Gebäuden Atzelbergstraße Nr. 44 - 46 und Atzelbergplatz Nr. 2 wird eine Zufahrtsbeschränkung zur Platzfläche vorgesehen. Die Beleuchtung im Planungsgebiet wird grundhaft erneuert. Im Platzbereich sind Leuchten mit einer Masthöhe von 6 m vorgesehen, in den angrenzenden Bereichen werden 4 m hohe Maste verwendet. Als Leuchtentyp soll eine Schmuckleuchte (Typ Vector) verwendet werden, wie sie bereits am Mainufer zum Einsatz kommt. Zur Illumination des Platanenhains sind acht Bodeneinbaustrahler vorgesehen. Die Beleuchtungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH und wird im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert. Die vorgesehenen Möblierungselemente (Bänke, Sitzmöbel) sollen sich entsprechend ihrer Funktion und des Standortes gestalterisch in den Platz einfügen. Die Platzfläche soll frei gehalten werden. Einerseits um die geplante Brunnenanlage zur Geltung kommen zu lassen, andererseits um weitere Nutzungen (Markt) zu berücksichtigen. Deshalb sollen am Rand des Platzes, in der Nähe des Brunnens und unter dem Platanenhain Sitzmöglichkeiten angeboten werden. Ein im Bestand auf dem Platz befindlicher Bücherschrank wird abgebaut, bauzeitlich gelagert und nach Herstellung der Platzfläche wieder aufgebaut. Weitere notwendige Möblierungen, wie Mülleimer und Poller, werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Notwendige technische Einbauten sollen in Wände oder Mauern integriert bzw. unterirdisch ausgeführt werden. Die auf dem Platz befindliche Brunnenanlage wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch einen Neubau in der zentralen Platzmitte ersetzt. Es soll ein ebenerdiger Brunnen in der Größe von ca. 4 x 4 m entstehen. Die Ausstattung soll 9 Sprudler mit Beleuchtung beinhalten. Die Sprudelhöhe kann bis zu 1,5 m geregelt werden. Für die im Zuge der Baumaßnahme entfallenden Bäume sind 17 Neupflanzungen im Platzbereich vorgesehen. Grundsätzlich sollen im Zufahrtsbereich kleinkronige Bäume und im Platzbereich großkronige Bäume gepflanzt werden. Die Baumsorten sind in der Baureifplanung noch zu bestimmen. Die Entfernung der bestehenden 35 Bäume auf dem Platz und den Randbereichen wurde im Vorfeld mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Insbesondere im Platzbereich und dem Zufahrtsbereich zum Platz sind die Standortbedingungen für die vorhandenen Bäume schlecht, was sich im Wuchsbild der Bäume abbildet (siehe Bilder 1 und 3). In der jüngeren Vergangenheit waren bereits Bäume aufgrund der Erreichung des pflanzenspezifischen Alters abgängig. Darüber hinaus werden während der Baumaßnahme Eingriffe in den Wurzelraum unvermeidlich sein, was Überlebensmöglichkeiten der bestehenden Bäume erheblich reduziert. Eine Umpflanzung dieser Bäume ist aufgrund des Alters der Bäume und der damit verbundenen eingeschränkten Lebensfähigkeit nicht sinnvoll. Im Bereich der östlichen Treppenanlage und der Stützwand sind die Bäume aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten nicht zu erhalten. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Platzbereich, sowie die Schaffung eines übersichtlichen Raumes (Verbesserung des Sicherheitsgefühls) bedingen den Abbruch der vorhandenen Hochbeete. Die Möglichkeit einer Wiederverwendung von einzelnen Bäumen wird im weiteren Verlauf der Baureifplanung in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt geprüft. Bild 1: Platzbereich Bild 2: Östliche Treppenanlage Bild 3: Zufahrtsbereich Die bestehenden Bäume im Bereich des Wendehammers und im nördlichen Anschlussbereich werden erhalten und sind bauzeitlich vor Beschädigung zu schützen. Im Bereich des Platanenhains soll die Oberfläche wassergebunden ausgeführt werden. Alle anderen Baumscheiben sollen durch gusseiserne Baumroste begehbar sein. Durch die Neugestaltung des Atzelbergplatzes und den damit verbundenen Erdbaumaßnahmen ergibt sich die Möglichkeit, den neu zu pflanzenden Bäumen Standortbedingungen zu schaffen, die es erlauben, einen entsprechenden Wuchs und somit ein ansehnliches Erscheinungsbild auszubilden. Insbesondere ist eine Verschattung des Platzes in den Sommermonaten gewünscht, was zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des lokalen Klimas beiträgt. Gegenwärtig ist dies nicht gegeben. Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen. Von der Umbaumaßnahme betroffen sind: Trinkwasser (NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH), Mischwasser (SEF Stadtentwässerung Frankfurt), Telekommunikation (Deutsche Telekom), Elektrizitätsversorgung (NRM), Gasversorgung (NRM). Die vorliegende Planung wurde den Versorgern bereits zur Kenntnis gegeben und ist weitestgehend abgestimmt. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes betragen insgesamt 3.519.000,- € Im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 4.150.000,- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003391 angemeldet 4.150.000,- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt 200.000,- € 2012 1.500.000,- € 2013 1.200.000,- € 2014 619.000,- € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 6.000 m2 ́ 1,30 €/m2 7.800,- € Stützmauer: 5,0 % ́ 1.069.825,- € 53.491,- € Beleuchtung: 5,0 % ́ 238.000,- € 11.900,- € 4.2.2 Produktgruppe 21.01 Brunnenanlage: pauschal 15.000,- € 4.2.3 Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, mit Mobiliar: 5,0 % ́ 211.400,- € 10.570,- € Summe Sachkosten 98.761,- €
Produktbereich: 13 StadtplanungProduktgruppe: 13.01 StadtplanungUmbau Wendehammer am Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 entstanden aus Vorlage: OF 280/11 vom 30.12.2017 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Vorgang: EA 70/17 OBR 11; ST 1709/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des westlich des Atzelbergplatzes gelegenen Wendehammers werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Der Umbau ist gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auszuführen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 70 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1709 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Antrag vom 12.11.2018, OF 463/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 Antrag vom 12.03.2024, OF 579/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 61 1
Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Betreff: Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Wie in der Stellungnahme vom 28.04.2017, ST 823, bereits ausgeführt wurde, ist vorerst keine Instandsetzung / Erneuerung des Wendehammers erforderlich. Basis für diese Entscheidung sind die Straßenzustandsdaten (Zustandsklasse 2). Darüber hinaus stehen keine Bau- und Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahmen in der entsprechenden Produktgruppe des Haushalts für die Umgestaltung des Wendehammers zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Antrag vom 12.11.2018, OF 463/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 Antrag vom 12.03.2024, OF 579/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 5
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 12.11.2018 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12; EA 49/18 OBR 11; ST 1346/18 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des südwestlich des Atzelbergplatzes gelegenen Wendehammers werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Der Umbau ist gemäß des Vortrags des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auszuführen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1050 Antrag vom 12.03.2024, OF 579/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 276 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 579/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12; EA 49/18 OBR 11; ST 1346/18; EA 276/18 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Umbau des, westlich des Atzelbergplatzes gelegenen, Wendehammers, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 /2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Der Umbau ist gemäß des Magistratsvortrags vom 25.05.2012, M 125 auszuführen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete, gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 5 2024 Die Vorlage OF 579/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors, die Begründung sowie die Vorlage M 125 aus dem Vorgang gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 15.04.2024, EA 5 entstanden aus Vorlage: OF 579/11 vom 12.03.2024 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des westlich des Atzelbergplatzes gelegenen Wendehammers werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel nicht in den Haushalt 2024/2025 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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