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Reflexion

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Haifischzähne im Bäckerweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 580/3 Betreff: Haifischzähne im Bäckerweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Bäckerweg an der Kreuzung mit der Feststraße sog. "Haifischzähne" (Zackenlinie) auf der Straße zu markieren um auf die von rechts kommenden radfahrenden Verkehrsteilnehmenden aufmerksam zu machen. Begründung: Ein Anwohner hat in der letzten Ortsbeiratssitzung von teilweise hohen Geschwindigkeiten der fahrenden Verkehrsteilnehmenden in diesem abschüssigen Straßenabschnitt berichtet und das Ignorieren der Rechts-vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 583/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 580/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4690 2023 1. Die Vorlage OF 580/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 583/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 583/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

„Haifischzähne“ im Bäckerweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4690 entstanden aus Vorlage: OF 583/3 vom 29.09.2023 Betreff: "Haifischzähne" im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg an der Kreuzung mit der Rotteckstraße sogenannte "Haifischzähne" (Zackenlinie) auf der Straße zu markieren, um auf die von rechts kommenden Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden aufmerksam zu machen. Begründung: Ein Anwohner hat in der letzten Ortsbeiratssitzung von teilweise hohen Geschwindigkeiten der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden in diesem abschüssigen Straßenabschnitt und vom Ignorieren der Rechts-vor-links-Regelung an dieser Kreuzung berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Beratung im Ortsbeirat: 4