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Reflexion

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Alkoholverbot am Bruchfeldplatz in Niederrad

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2022, OF 580/5 Betreff: Alkoholverbot am Bruchfeldplatz in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf dem Bruchfeldplatz in Niederrad eine dauerhafte Alkoholverbotszone einzurichten. Dies soll dem Schutz von Kindern und der Anwohnerschaft dienen. Begründung: Auf dem Bruchfeldplatz in Niederrad wird täglich Alkohol konsumiert. Die Auswirkungen sind Müll durch Kronkorken, Dosen und Flaschen und viele Glasscherben um die Bänke herum. Kinder des Spielplatzes und die Anwohnerschaft werden täglich Zeugen dieses Geschehens. Die Situation ist sehr unangenehm. Ein dauerhaftes Verbot für den Konsum von Alkohol wird die Aufenthaltsqualität auf dem Bruchfeldplatz für alle deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 613/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 580/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 613/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3161 2022 1. Die Vorlage OF 580/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Verbesserung der Situation am Bruchfeldplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 613/5 Betreff: Verbesserung der Situation am Bruchfeldplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, durch Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung von § 7 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung und von § 9 Abs. 1 S. 1 Abfallsatzung am Bruchfeldplatz zu überwachen und bei Zuwiderhandlung entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Begründung: Die aktuelle Situation am Bruchfeldplatz ist nicht hinnehmbar. Zum einen findet dort bisweilen extensiver Alkoholkonsum statt, zum anderen ist der Platz durch das achtlose Wegwerfen von Abfällen vermüllt. Diese Problematik muss, gerade auch im Hinblick auf den dortigen Kinderspielplatz, beseitigt werden. Gem. § 7 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist es verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen und in Spielparks alkoholische Getränke zu verzehren, oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Gem. § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung stellt eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 13 Abs. 4 mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann. Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind die von der Stadt einzusammelnden Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt gem. § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 24 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden kann. Mit den vorbezeichneten bestehenden Regelungen ist es möglich, die Problematik am Bruchfeldplatz zu beseitigen. Diese Regelungen müssen allerdings kontrolliert und umgesetzt werden. Vorliegend besteht ein Defizit beim Vollzug dieser Regelungen. Diesem Defizit ist durch den Einsatz der Kräfte des Ordnungsamtes zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2022, OF 580/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 613/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3161 2022 1. Die Vorlage OF 580/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4