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Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Betreff: Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket) I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Hansaallee 24-26, 60322 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: siehe nachfolgende Einzelnennung Kaufpreis: 2.145.000,-- € (Paketpreis) 1. Kaufgrundstück: Goldsteinstraße 302 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 511 Flur 48, Nr. 211 hält 1.788 m2 Kaufpreis: 530.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 2. Kaufgrundstücke: Küferstraße 7 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 513 Flur 7, Nr. 144/6 hält 2.472 m2 Flur 7, Nr. 1265/117 hält 2 m2 Insgesamt: 2.474 m2 Kaufpreis: 470.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 3. Kaufgrundstück: Lassallestraße 2A Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26 Flur 420, Nr. 3/50 hält 1.643 m2 Kaufpreis: 290.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 4. Kaufgrundstücke: Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße13 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16 Flur 225, Nr. 10/1 hält 511 m2 Flur 225, Nr. 10/4 hält 67 m2 Flur 225, Nr. 9/2 hält 96 m2 Insgesamt: 674 m2 Kaufpreis: 160.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 5. Kaufgrundstücke: Petterweilstraße 68 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 27 Flur 424, Nr. 15/4 hält 1.820 m2 Flur 424, Nr. 22/1 hält 14 m2 Flur 424, Nr. 25/1 hält 3 m2 Insgesamt: 1.837 m2 Kaufpreis: 310.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 6. Kaufgrundstücke: Friedberger Anlage 5 und 6 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 14 Flur 160, Nr. 7 hält 1.513 m2 Flur 161, Nr. 2 hält 1.020 m2 Flur 161, Nr. 1 hält 605 m2 Insgesamt: 3.138 m2 Kaufpreis: 385.000,-- € (einschließlich Aufbauten) Kosten und Steuern: des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Nachzahlungsverpflichtung: Dem Angebot liegt die Annahme zugrunde, dass die Nutzung der Liegenschaften weiterhin in der bisherigen Form (Gewerbe-/Gemeinbedarf) erfolgt. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung wird eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Vertragsabschluss vereinbart. Als Ausgleich sind in diesem Fall 75 % der Differenz zwischen dem bei der Ermittlung des Kaufpreises zugrunde gelegten Bodenrichtwert und dem Bodenrichtwert des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der tatsächlich realisierten Ausnutzung zu zahlen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die zu erwerbenden Liegenschaften im Paket anbietet. Dem Angebot der BIMA liegen Ertragswertermittlungen aus dem Jahr 2013 zugrunde. Für die Berechnungen wurden neben den erzielbaren Mieten nicht die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Ansatz gebracht, sondern die deutlich niedrigeren Richtwerte angrenzender Gewerbeflächen bzw. in Ermangelung solcher die Bodenrichtwerte für Sonderflächen. Bezüglich des Kaufpreises für das Bunkerareal "Friedberger Anlage" hat sich die BIMA bereit erklärt, die ursprünglich geforderte Summe von 2,85 Millionen € auf die Höhe zu reduzieren, die sich aus einem Gutachten des Gutachterausschusses bei der Stadt Frankfurt ergibt. Für 5 der 6 Bunker werden bei Weiterführung der derzeitigen Nutzung Brandschutzertüchtigungen erforderlich, für die voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.159.510,00 € entstehen werden. Diese sind von der Stadt Frankfurt zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen. Begründung: Die Stadt Frankfurt erwirbt die sechs Bunker von der Bundesrepublik, um die derzeitigen Nutzungen in den Gebäuden langfristig sicherzustellen. Der Bunker "Friedberger Anlage" wird bereits seit mehreren Jahren als Ausstellungsort durch den Verein "Initiative 9.November e.V." genutzt. Es besteht seit langem ein politischer Konsens, diese Nutzung an der historisch bedeutenden Stelle aufrecht zu erhalten und langfristig zu sichern. Die weiteren angebotenen Bunkeranlagen werden derzeit überwiegend durch Vereine als Lagerräume genutzt. Darüber hinaus finden sich einzelne Ateliers und Clubräume. Laut einer aktuellen Übersicht der BIMA (Feb.2015) werden zurzeit folgende Nettomieten erzielt: 1. Goldsteinstraße 302 17.764,44 €/jährlich 2. Küferstraße 7 3.612,36 €/jährlich 3.Lassallestraße 2A 1.286,40 €/jährlich 4. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 3.689,52 €/jährlich 5. Petterweilstraße 68 6.706,44 €/jährlich 6. Friedberger Anlage 5 und 6 1.676,16 €/jährlich 34.735,32 €/jährlich Für fünf Bunker sind brandschutztechnische Ertüchtigungen für die Fortführung der derzeitigen Nutzung erforderlich. Hierfür wurden von einem von der Stadt Frankfurt beauftragten Architekturbüro folgende Kosten veranschlagt 1. Goldsteinstraße 302 25.050,00 € 2. Küferstraße 7 263.000,00 € 3. Lassallestraße 2A 413.980,00 € 4. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 75.500,00 € 5. Petterweilstraße 68 381.980,00 € 1.159.510,00 € Sollte die Stadt Frankfurt die Bunker nicht erwerben, würde die BIMA die Veräußerung an Dritte weiter betreiben, da sie selber die erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigungen nicht beauftragen wird. In einem solchen Fall wäre ein Verbleib der bisherigen Mieter nicht gesichert. Dies ist für viele Vereine von existenzieller Bedeutung, da die Stadt Frankfurt nicht in der Lage ist, adäquate Ausweichräume anzubieten. Durch den Erwerb der Bunkeranlagen wird damit ein wichtiger Beitrag zu Erhalt und Sicherung der städtischen Vereinsvielfallt bzw. in der Friedberger Anlage zum Erhalt einer wichtigen kulturhistorischen Stätte geleistet. Bunker Goldsteinstraße 1:500 Bunker Goldsteinstraße 1:1000 Bunker Küferstraße 1:500 Bunker Küferstraße 1:2000 Bunker Lassallestraße 1:500 Bunker Lassallestraße 1:2000 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:500 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:2000 Bunker Petterweilstraße 1:500 Bunker Petterweilstraße 1:2000 Bunker Friedberger Anlage 1:500 Bunker Friedberger Anlage 1:2000 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, NR 1243 Anregung vom 19.05.2015, OA 626 Antrag vom 18.05.2015, OF 1379/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.11.2017, OF 553/6 Antrag vom 04.12.2017, OF 557/6 Antrag vom 14.01.2018, OF 582/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2580 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 11 Versandpaket: 13.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 18.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 626 2015 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 626 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 626 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, RÖMER und REP (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 und OA 626 = Annahme) BFF (M 69 = Annahme im Rahmen OA 626, NR 1243 und OA 626 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Annahme, OA 626 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 69 = Annahme, NR 1243 = Ablehnung, OA 626 = Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1144 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 69 wird im Rahmen der Vorlage NR 1243 zugestimmt 3. Der Vorlage NR 1243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 626 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626), BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Stv. Krebs (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Ablehnung, OA 626 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6133, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 23 10
Sindlingen: Hochbunker in der Küferstraße 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 553/6 Betreff: Sindlingen: Hochbunker in der Küferstraße 7 Vorgang: M 69/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, was mit dem Hochbunker in der Küferstraße in Sindlingen geplant ist. Und wann ist die im Magistratsbericht M69 von 2015 angedachte Ertüchtigung geplant? Begründung: Im Jahr 2015 hat die Stadt Frankfurt im Paket mehrere Hochbunkeranlagen in Frankfurt, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Zu diesem Paket gehört auch der Bunker in Sindlingen, der schon zu diesem Zeitpunkt marode war. Seit dem Erwerb der Bunkeranlage hat sich der Gebäudezustand zunehmend verschlechtert, so dass es kaum noch Nutzer gibt, da das Gebäude in seinem jetzigen Zustand nicht nutzbar ist. Durch nicht mehr vorhandene Belüftungsmöglichkeiten ist das Gebäude modrig und die Fußböden quellen auf. Deshalb möchte der Ortsbeirat wissen, was hier mit der Immobilie geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 557/6 Antrag vom 14.01.2018, OF 582/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 553/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 557/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2580 2018 Anregung an den Magistrat OM 2581 2018 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 557/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 582/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)
Hochbunker in der Küferstraße 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2018, OF 582/6 Betreff: Hochbunker in der Küferstraße 7 Vorgang: M 69/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Es ist ein Konzept zu entwickeln wie man den o.g. Bunker sinnvoll nutzen kann, z.B. den Bunker so umzubauen, dass eine Wohnnutzung möglich ist ( Beispiel: Bunker Griesheim Erzbergerstraße) oder, falls es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Bunker ganz abzureißen und durch Wohnbebauung zu ersetzen. Begründung: Im Jahr 2015 hat die Stadt Frankfurt im Paket mehrere Hochbunkeranlagen in Frankfurt, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Zu diesem Paket gehört auch der Bunker in Sindlingen, der schon zu diesem Zeitpunkt marode war. Seit dem Erwerb der Bunkeranlage hat sich der Gebäudezustand zunehmend verschlechtert, so dass es kaum noch Nutzer gibt, da das Gebäude in seinem jetzigen Zustand nicht nutzbar ist. Durch nicht mehr vorhandene Belüftungsmöglichkeiten ist das Gebäude modrig und die Fußböden quellen auf. Überlegungen zur künftigen Nutzung sind dringend nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2017, OF 553/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2580 2018 Anregung an den Magistrat OM 2581 2018 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 557/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 582/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)
Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 557/6 vom 04.12.2017 Betreff: Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen! Vorgang: M 69/15 Der Magistrat wird gebeten, a) die geplante "brandschutztechnische Ertüchtigung" des Sindlinger Bunkers (vgl. M 69) nicht weiter zu verfolgen und b) mitzuteilen, ob und welche Planungen bestehen, die Immobilie anderweitig, z. B. für Wohnungsbau, sinnvoll zu nutzen. Begründung: Der Sindlinger Bunker ist vollständig marode und selbst als Lagerraum unbrauchbar. Er kann nicht belüftet werden und ist nicht beheizbar. Eine Belegung durch die verbliebenen drei Vereine besteht quasi nur noch auf dem Papier. Ein wirklicher Bedarf besteht nach Angaben der Vereine nicht mehr. Der Kostenaufwand für die brandschutztechnische Ertüchtigung und darüber hinaus erforderlichen Sanierungen ist nicht mehr gerechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 896 Aktenzeichen: 60 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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