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Reflexion

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Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 582/8 Betreff: Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten während der Dauer der Nutzung der Behelfsbrücke an der Sandelmühle ein temporäres Halteverbot vor den Häusern An der Sandelmühle 38/38a/38b einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich An der Sandelmühle, wird eine Behelfsbrücke ca. 30m links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig um die Einfahrt für größere Fahrzeuge aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7230 2025 Die Vorlage OF 582/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Temporäres" gestrichen wird und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7230 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 02.06.2025 Betreff: Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich der Straße An der Sandelmühle wird eine Behelfsbrücke ca. 30 Meter links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig, um die Einfahrt für größere Fahrzeuge, aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Beratung im Ortsbeirat: 4