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Reflexion

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Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 416/9 vom 15.08.2012 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter installiert wird, das Nutzern, wie zum Beispiel Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt, abzusteigen oder zumindest aber erheblich abzubremsen 2. oder andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren, besser zum Absteigen und Schieben, zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell, herunterfahren. Auch Mopedfahrer, man möchte es nicht glauben, wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotener Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Antrag vom 09.03.2013, OF 582/9 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2

Treppenverbindung Willibrachtstraße . Niedwiesenstraße;

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2013, OF 582/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße; Vorgang: OM 1485/12 OBR 9; ST 1829/12 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Prüfung und Überlegungen für diese unfallträchtige Treppenanlage, an der sich vor Kurzem erst ein Unfall ereignet hat, beschleunigt abzuschließen. Begründung: Der nördliche Teil ist als reine Treppenanlage, der südliche Teil als eine Kombination von Rampen und Podesten ausgebildet. Auf dem Rampen-/Podest-Teil hat ein Radfahrer, schätzungsweise am die 40 Jahre alt, vor ca. 2 bis 3 Wochen den Gefälleteil schnell befahren, hat es auf regennassem Untergrund nicht geschafft, eine Kurve nehmend in die Eisenbahn-Unterführung einzubiegen. Stattdessen ist er an eine Wand der Unterführung geprallt, hat sich schwer verletzt, blutete stark; wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Vorgang ist bei dem 12. Polizeirevier aktenkundig. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2061 2013 Die Vorlage OF 582/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 582/9 vom 09.03.2013 Betreff: Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: OM 1485/12 OBR 9; ST 1829/12 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Prüfung und Überlegungen für die unfallträchtige Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße, an der sich vor Kurzem erst ein Unfall ereignet hat, beschleunigt abzuschließen. Begründung: Der nördliche Teil ist als reine Treppenanlage ausgebildet, der südliche Teil als eine Kombination von Rampen und Podesten. Auf der Rampe/dem Podest hat ein schätzungsweise 40 Jahre alter Radfahrer vor circa zwei bis drei Wochen den Gefälleteil zu schnell befahren und hat, aufgrund eines regennassen Untergrunds, die Kurve zur Eisenbahnunterführung nicht geschafft, ist an eine Wand der Unterführung geprallt und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Vorgang ist bei dem 12. Polizeirevier aktenkundig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4