Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen OmegaBrücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 entstanden aus Vorlage: OF 411/11 vom 31.03.2023 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radweges (Radverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim-West über das interkommunale Gewerbegebiet Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg in Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend, um eine gute Radverbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65 Meter lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen Verbindung entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 63 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Betreff: Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 Anlage 14 - EA 14/23 OBR 11 - Die vorliegende Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Frankfurt am Main - Maintal - Hanau (FRM 7) sieht eine Führung vor, die zwischen der Vilbeler Landstraße bis fast zur Einmündung der Straße "Am Roten Graben", über die Kilianstädter Straße führt. Kurz vor der Einmündung der Straße "Am Roten Graben" soll der Radverkehr dann über ein neu zu errichtendes Brückenbauwerk über die südlich gelegene Bahnstecke weiter in Richtung Maintal geführt werden. Der Magistrat befindet sich aktuell in Abstimmungen zum genauen Trassenverlauf. Dazu wurde jüngst ein Kooperationsvertrag mit dem Regionalverband abgeschlossen und die dafür erforderlichen Mittel freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4202, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenz
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenh
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 15.04.2024, EA 10 entstanden aus Vorlage: OF 584/11 vom 17.03.2024 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf den Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399, sind ausreichend Mittel in den Haushalt 2024/2025 einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500 Meter an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim-West) über den Wilhelmsbader Weg und die Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500 Meter lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen Verbindung entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Aufgrund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs auf diesem Straßenstück fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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