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Reflexion

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Toiletten neben der Rollschuhbahn am AmiSpielplatz (am Kirschwäldchen) in Eckenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 268/10 vom 06.03.2022 Betreff: Toiletten neben der Rollschuhbahn am Ami-Spielplatz (am Kirschwäldchen) in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem sogenannten Ami-Spielplatz (am Kirschwäldchen) neben der Rollschuhbahn eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Viele spielende Kinder und Jugendliche haben keinerlei Möglichkeiten, ihre Notdurft zu verrichten. Auch könnte bei Festivitäten auf dem Gelände eine Toilette zu mehr Sauberkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Antrag vom 17.04.2023, OF 585/10 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Antrag vom 18.05.2024, OF 828/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

Toilette neben der Rollschuhbahn am Ami Spielplatz (am Kirschwäldchen) in Eckenheim

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Betreff: Toilette neben der Rollschuhbahn am Ami Spielplatz (am Kirschwäldchen) in Eckenheim Vorläufige Stellungnahme: Das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" wird derzeit überarbeitet und im Anschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese hat sich mit Beschluss vom 26.04.2018 (§ 2600) vorbehalten, die Prioritäten bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen und Schaffung neuer Toilettenanlagen festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Antrag vom 17.04.2023, OF 585/10 Antrag vom 18.05.2024, OF 828/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564

Toiletten auf dem Rollschuhplatz am Amispielplatz (Kirschwäldchen) in Eckenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 585/10 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz am Amispielplatz (Kirschwäldchen) in Eckenheim Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Amispielplatz / Rollschuhbahn eine Toilettenanlage installieren kann. Begründung: Mit der ST 2309 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, auf die öffentlichen Toiletten der WC - Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen -Marbachweg Ecke Gießener Straße zu gehen. Dieser Vorschlag entbehrt jeglicher Vernunft. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke, die eine ganze U-Bahn-Station beinhaltet, zu Fuß zurückzulegen um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 m sondern mehr als 1 km und beinhaltet mehrere nicht kindgerechte Ampelübergänge. (Aus Routensuche Google Maps vom 11.04.2023) Kein Kind kann solange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen in Begleitung von Enkelkindern den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was der Antrag vermeiden wollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 585/10 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4