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Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 entstanden aus Vorlage: OF 418/8 vom 10.03.2014 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche besondere Gefahrenlage, das heißt, welches Risiko eines Schadens für Menschen oder Sachen von erheblichem Wert, hat aufgrund der örtlichen Verhältnisse in den genannten Straßenabschnitten, die seit Jahrzehnten mit der innerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h befahren werden durften, neuerdings bestanden, so dass 2012 über die bestehenden Tempo-30-Zonen vor den anliegenden beiden Schulen hinaus eine Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderlich wurde? 2. Welche Unfallstatistik im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen kann der Magistrat für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg für die zurückliegenden 20 Jahre mitteilen? 3. Falls die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, welche konkreten Belastungen haben bestanden, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtfertigen und welche anderen, technisch möglichen und finanziell tragbaren baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Einbau von passivem Schallschutz in den betroffenen Häusern) sind zuvor geprüft worden? 4. Zu welchen Fahrtzeitverlängerungen für die Buslinien 71, 72 und 73 haben die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den genannten Grundnetzstraßen geführt und welche Kosten hat dies verursacht? 5. Überprüft der Magistrat regelmäßig das Fortbestehen der sachlichen Voraussetzungen der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen, ggf. zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung für den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg gekommen und wann wird der Magistrat bei Wegfall der Voraussetzungen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 244 Antrag vom 30.03.2015, OF 586/8 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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